Rems-Murr-Kreis (Druckversion)
Autor: Pressestelle
Artikel vom 25.11.2021

Neue Corona-Verordnung: Änderungen für die App RMK-COSIMA

Mit der Corona-Verordnung vom 24.11.2021 gelten auch neue Regeln für die beaufsichtigte Testung, die Sie mit der RMK-COSIMA-App dokumentieren können (Testnachweis der Stufe 2).

Wann darf ich ein Testergebnis mit der RMK-COSIMA-App zur weiteren Verwendung ausstellen?

  • Im Rahmen der betrieblichen Testung. D.h. Sie beaufsichtigen Ihre Mitarbeitenden/Kollegen bei der Testung. Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich um Vollzeitkräfte oder Teilzeitkräfte handelt.
    Informationen rund um die betriebliche Testung finden Sie auf der Seite des Sozialministeriums Baden-Württemberg: Testen: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg (baden-wuerttemberg.de)
  • Im Rahmen der Testungen an Schulen für Schülerinnen und Schüler, sowie für das Personal (siehe betriebliche Testung).

Die Testnachweise sind für 24 Stunden gültig und können in den nachfolgend genannten Bereichen weiter genutzt werden.

Für welche Bereiche ist mein Testnachweis der Stufe 2 mit der RMK-COSIMA-App zulässig?

  • Für alle Bereiche für die das Zutrittskriterium 3G (nicht PCR-Test) oder 2G+ gilt. Die Zutrittskriterien richten sich danach, ob die Basisstufe, Warnstufe, Alarmstufe oder Alarmstufe II gilt. Eine Übersicht finden Sie hier.
  • Im ÖPNV ist unabhängig von der Pandemiestufe 3G erforderlich, somit ist immer der Testnachweis mit der RMK-COSIMA App zulässig.
  • 3G am Arbeitsplatz (siehe betriebliche Testung)

Wie kann ich mein Testnachweis mit einem QR-Code anzeigen?

Für Veranstaltungen wird nun eine technische Überprüfung der Test-, Impf-, oder Genesenennachweise gefordert. In der RMK-COSIMA-App wird Ihnen nicht direkt ein QR-Code angezeigt. Sie haben jedoch die Option ein gültiges Ergebnis in die Luca-App zu übertragen. In der Luca-App wird Ihr Ergebnis dann mit einem QR-Code angezeigt.

Uns hat immer wieder die Frage erreicht, ob es künftig wieder möglich sein wird vereinzelt auch im privaten Umfeld Testnachweise ausstellen zu dürfen. Das Sozialministerium Baden-Württemberg hat uns hierzu mitgeteilt, dass eine Ausweitung der beaufsichgten Testung nicht erfolgen wird, da die Vorgaben des Bundes inzwischen strenger geworden sind. Somit wird es auch künftig nur noch die beiden oben genannten Einsatzbereiche für die RMK-COSIMA-App geben.

Bitte informieren Sie sich jeweils über die aktuellen Corona-Regeln.

Weitere Informationen zur RMK-COSIMA-App finden Sie hier.

(keck/25.11.21)

Informationsicon
http://www.rems-murr-kreis.de//jugend-gesundheit-und-soziales/aktuelles