Rems-Murr-Kreis (Druckversion)
Autor: Martina Keck
Artikel vom 07.10.2021

Kein Geld für Schulbedarf, Ausflug oder Sportverein?

Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt Familien / Niederschwellige Armutsbekämpfung

Kinder und Jugendliche, deren Eltern bestimmte Sozialleistungen beziehen oder nur ein geringes Einkommen haben, können über das Bildungs- und Teilhabepaket Unterstützung erhalten. Darunter fallen der persönliche Schulbedarf oder Lernmaterialien, Kosten für Ausflüge und Klassenfahrten, Schülerbeförderungskosten und der Aufwand für das gemeinschaftliche Mittagessen in der Schule oder der Kindertageseinrichtung. Auch Zuschüsse für den Vereinsbeitrag des Sportvereins, für die Musikschule und für andere Möglichkeiten der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sind möglich. Im Rahmen der Lernförderung können auch Nachhilfestunden übernommen werden, wenn dieser Bedarf von der Schule bestätigt wird.

„Durch das Home-Schooling sind in vielen Familien zusätzliche Kosten, beispielsweise für Laptops und Drucker, entstanden. Neben den Schulmaterialien fallen jetzt, nach den Lockdowns, auch wieder Kosten für die Freizeitgestaltung an. Das stellt einige Familien ebenfalls vor finanzielle Herausforderungen“, sagt Landrat Dr. Richard Sigel und verweist auf das Bildungs- und Teilhabepaket als Beitrag zur niederschwelligen Armutsbekämpfung. Der Rems-Murr-Kreis steckt viel Energie in dieses Angebot – mit Erfolg: Landesweit bringt der Rems-Murr-Kreis diese Hilfen am besten in die Familien, auch bundesweit ist man in der Spitzengruppe (Platz 17).

Die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets kommen Kindern und Jugendlichen zugute, deren Familien Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe erhalten. Auch Familien, die Wohngeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen beziehen, sind berechtigt.

Die Unterstützung für Bildung erhalten Schülerinnen und Schüler bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, wenn sie eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten. Die Leistungen zur Teilhabe in den Bereichen Sport, Kultur und Freizeiten stehen Kindern und Jugendlichen zu, die noch nicht volljährig sind.

 

Weitergehende Informationen:

  • Leistungen für Schulbedarf und Schülerbeförderung werden an die Familien ausgezahlt. Alle anderen Hilfen werden als Sachleistungen über eine Bildungskarte direkt mit dem Leistungsanbieter abgerechnet.
     
  • Für Anträge von Familien, die Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) oder Sozialgeld beziehen, ist das Jobcenter des Rems-Murr-Kreises zuständig. Kontakt: Tel. 07151 9519-670 oder jobcenter-rems-murr.711@jobcenter-ge.de
     
  • Leistungen für Familien, die Wohngeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen beziehen, ist das Landratsamt/Amt für Soziales und Teilhabe zuständig. Kontakt: Tel. 07151 501-1453 oder bildungspaket@rems-murr-kreis.de
     
  • Weitere Informationen sowie Antragsformulare finden Sie hier.

(keck/7.10.21)

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