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Kindertagespflege: Was ändert sich & warum?
Warum sind Anpassungen bei der Kindertagespflege notwendig?
Bisher hatte der Kreis genug finanzielle Mittel, um auch freiwillige Sonderleistungen an Tageseltern auszuzahlen. Da die finanzielle Lage nun aber auch auf Kreisebene sehr angespannt ist, müssen in vielen Bereichen Leistungen auf das Standardniveau zurückgefahren werden.
Diese Sparmaßnahmen können wir ergreifen, ohne dass es uns an qualitativer Kinderbetreuung und ausreichend Betreuungsplätzen mangeln wird. Gleichzeitig können wir nur an solchen freiwilligen Leistungen sparen, da der Landkreis auch viele Pflichten hat, an denen nicht gespart werden darf.
Welche Anpassungen werden vorgenommen?
- Unabgestimmte Urlaubszeiten werden nicht mehr bezahlt und der Kostenbeitrag für die Eltern entfällt
- Krankheitstage werden – wie bei anderen Selbstständigen – nicht bezahlt
- Die Eingewöhnung, die bisher kostenlos angeboten werden konnte, ist nun wie sonstige Betreuungszeiten kostenpflichtig.
- Betreuungsangebote für Kinder über 3 Jahren in Kita und Schule müssen voll ausgeschöpft werden
- Für Kinder unter 3 Jahren besteht weiterhin die Möglichkeit frei zwischen Kita und Tageseltern zu wählen.
Kindertagespflege ist ein wichtiger Baustein in der Betreuungslandschaft. Deshalb fällt es uns als Landkreis schwer, an dieser Stelle zu sparen.
Wichtig zu wissen: Die Kindertagespflege ist ein Stein des großen Puzzles im Jugend- und Sozialbereich, bei dem in den nächsten Jahren gespart werden muss. Hintergrund ist, dass der Landkreis in diesem Bereich seit Jahren unterfinanziert ist. Vieles davon sind Pflichtaufgaben. Deshalb müssen wir vor allem bei den freiwilligen Leistungen genau hinschauen.
Wir bitten daher um Verständnis, dass wir uns in so schwierigen Zeit an die – immer noch guten – Standards anpassen, wie sie auch in anderen Kreisen gelten.
(keck/28.07.25)




