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Reisen ins Ausland mit Medikamenten, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen
- ins Ausland mit Medikamenten, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen: Was muss man beachten?
- der Behandlung von unterschiedlichsten Krankheiten sind viele Menschen auf die Einnahme von bestimmten Medikamenten angewiesen, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Hierzu gehören unter anderem Morphin, Methadon, Methylphenidat, Cannabis, Ritalin.
- Reise ins Ausland ist auch mit diesen Medikamenten möglich. Bei Reisen bis zu 30 Tagen in Länder, in denen das sogenannte „Schengener Abkommen“ gilt, muss hierbei ein spezielles Formular ausgefüllt werden. Dieses muss vom behandelnden Arzt vollständig ausgefüllt und vor Antritt der Reise amtsärztlich im Gesundheitsamt beglaubigt werden. Für jedes verschriebene Betäubungsmittel ist eine gesonderte Bescheinigung erforderlich.
- der Urlaubszeit weist das Gesundheitsamt auf das neue Formular hin, das seit Juli 2024 bei der Beglaubigung für das Mitführen von bestimmten Medikamenten und Betäubungsmitteln auf Auslandsreisen mitgebracht werden muss.
- Unterlagen und Dokumente werden für eine Beglaubigung im Gesundheitsamt benötigt:
- Pass oder Personalausweis des Patienten
- vollständig vom behandelnden Arzt ausgefüllte Formulare (je Medikament wird 1 Formular benötigt).
- seit Juli 2024 neu: Betäubungsmittelrezept in Kopie oder Ausdruck des elektronischen Rezepts (zur Überprüfung der Richtigkeit der Dokumente in Verbindung mit dem Rezept).
- Die Gebühr kostet je Formular 14,00 Euro in bar (EC-Kartenzahlung ist leider nicht möglich)
Die benötigten Formulare können auf der Seite www.service-bw.de unter dem Suchbegriff „Betäubungsmittel“ heruntergeladen werden. Da die Formulare und die Beglaubigung nur eine Dauer von 30 Tagen haben, sollte die Beglaubigung nicht zu lange im Voraus, sondern idealerweise 7 Tage vor Antritt der Reise im Gesundheitsamt eingeholt werden.
Die Beglaubigung kann beim Gesundheitsamt in Waiblingen in der Rötestraße 17, ohne Anmeldung, zu den regulären Öffnungszeiten des Landratsamtes (Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und Donnerstag zusätzlich von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr) erfolgen. Eine Terminabsprache ist unter der Telefonnummer 07151 501-1608 auch möglich. Weitere Hinweise finden Sie auf unserer Homepage unter https://www.rems-murr-kreis.de/jugend-gesundheit-und-soziales/gesundheit/beglaubigung-fuer-das-mitfuehren-von-bestimmten-medikamenten-und-betaeubungsmitteln-auf-auslandsreisen
Die Staaten des „Schengener Abkommens“ sind zurzeit:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Kroatien, Liechtenstein und Ungarn.
Bei Reisen in Länder außerhalb des Schengener Raums empfiehlt das Gesundheitsamt, eine englischsprachige ärztliche Bescheinigung vom behandelnden Arzt mitzuführen. Auch diese sollte amtsärztlich durch das Gesundheitsamt beglaubigt werden. Vor der Reise sollten außerdem die Reise- und Sicherheitshinweise der jeweiligen Länder auf der Homepage des Auswärtigen Amtes gelesen werden.
Weitere Infos:
Wenn Sie in ein Land reisen, dass die Mitnahme von Betäubungsmitteln nicht erlaubt oder wenn Sie länger als 30 Tage in einen Schengen-Staat reisen, sollte man prüfen, ob es das benötigte Mittel oder ein äquivalentes Produkt auch im Reiseland gibt und ob die Möglichkeit besteht, sich das Produkt verschreiben zu lassen. Sollte das nicht möglich sein, kann bei der Bundesopiumstelle eine Ein- und Ausfuhrgenehmigung für die Mitnahme von Betäubungsmitteln beantragt werden. Weitere Infos hierzu finden Sie unter BfArM - Reisen mit Betäubungsmitteln“
(Firat/02.08.24)