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Autor: Martina Keck
Artikel vom 25.09.2020

Gesundheitsamt erinnert an die Corona-Regeln für den Herbst

Mit den kühleren Temperaturen lautet das Motto „AHA+L“: Abstand, Hygieneregeln, Alltagsmaske und Lüften

Aktuell steigt die Zahl der Corona-Fälle im Rems-Murr-Kreis wieder. Das hängt nach wie vor mit Reiserückkehrern zusammen, aber auch mit privaten Feiern. Zudem nimmt auch in den Rems-Murr-Kliniken die Zahl der Covid-Patienten wieder zu. Das Gesundheitsamt appelliert deshalb an die Bürgerinnen und Bürger, weiterhin die Abstands- und Hygieneregeln sowie die Alltagsmaskenpflicht (AHA-Regeln) einzuhalten. Jetzt im Herbst ist dabei laut Robert-Koch-Institut mit Blick auf die Aerosole auch das regelmäßige Lüften von Räumen besonders wichtig.

Landrat Dr. Richard Sigel sagt: „Wir haben dieses Jahr gelernt, was wir tun können, um der Ausbreitung der Pandemie entgegenzuwirken. Dies zu beachten, darauf kommt es an – und darum bitte ich die Bürgerinnen und Bürger. Dies gilt insbesondere jetzt, wenn es kühler wird und sich viele Aktivitäten wieder von draußen nach drinnen verlagern.Dadurch kann die Situation auch leicht kippen. Wir haben bereits wieder erste Fälle im Bereich der Seniorenheime und auch in den Rems-Murr-Kliniken werden aktuell 13 Covid-Patienten behandelt. Deshalb sollte jeder und jede verantwortungsvoll handeln. Nur so können wir Infektionsketten schnell unterbrechen und die Ausbreitung des Virus im Griff behalten.“

Um die Verbreitung des Virus zu mindern, ist es entscheidend, dass die Quarantäneregeln eingehalten werden:

  • Wer positiv auf das Coronavirus getestet wurde, muss für 10 Tage in Quarantäne. Die engen Kontaktpersonen im Umfeld werden dann unmittelbar ermittelt und kontaktiert. Bei Schulen und Kitas muss in der Regel nur die Klasse bzw. Gruppe in Quarantäne. Das hängt im Einzelfall von der Einhaltung der AHA+L-Regeln ab.
     
  • Wer als enge Kontaktperson eines positiv Getesteten (Kontaktperson ersten Grades) eingestuft wird, muss wegen der Inkubationszeit für 14 Tage in Quarantäne. Kontaktpersonen von Kontaktpersonen müssen in der Regel nicht in Quarantäne.
     

Wer aus einem Risikogebiet zurückkehrt, muss sich beim Ordnungsamt der Wohnortgemeinde melden und für 14 Tage in Quarantäne. Nur durch ein negatives Testergebnis kann die Quarantäne beendet werden.
 
Was tun bei Symptomen?
Wenn Sie akute respiratorische Symptome jeder Schwere haben und/oder über den Verlust von Geruchs-/ Geschmackssinn klagen, vermeiden Sie unnötige Kontakte und bleiben Sie zu Hause. Falls Sie ärztliche Hilfe benötigen, kontaktieren Sie telefonisch Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt. Wenn die Praxis geschlossen ist, können Sie sich an den ärztlichen Bereitschaftsdienst wenden (116 117). Das gilt auch, wenn Sie die Corona-Warn-App nutzen und diese Sie zum Test auffordert.
Der Abstrich erfolgt anschließend entweder beim Hausarzt, bei einer der Schwerpunktpraxen im Kreis oder in der Fieberambulanz an der Rems-Murr-Klinik Schorndorf (Corona-Ambulanz). Diese ist täglich von 10 bis 20 Uhr geöffnet und kann nach telefonischer Voranmeldung über die zentrale Rufnummer 116 117 aufgesucht werden.
Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg hat auf ihrer Homepage zudem eine Karte mit allen Abstrichstellen und Schwerpunktpraxen zur Verfügung gestellt, dort finden Sie auch die Kontaktdaten aller Schwerpunktpraxen im Rems-Murr-Kreis.
 
Was gilt am Arbeitsplatz, in Schulen und bei der Kinderbetreuung?
 
Unabhängig von den Quarantäne-Regelungen gilt die Verantwortung eines jeden Einzelnen. Im Zweifelsfall ist es sicherlich ratsam, Kontakte – vor allem zu Risikogruppen – zu minimieren. Auch viele Arbeitgeber bitten ihre Mitarbeiter darum, mit für das Coronavirus typischen Symptomen nicht zur Arbeit zu kommen. Möglich ist auch, dass Arbeitgeber eine Maskenpflicht im Betrieb anordnen, freilich muss dies verhältnismäßig sein und beispielsweise auf Bereiche mit Kundenverkehr beschränkt sein.
 
Für Schüler gilt aktuell keine Präsenzpflicht. Das heißt, Eltern können im Zweifel in der Schule Bescheid geben, dass ihr Kind zu Hause lernt. Das gilt etwa dann, wenn man einschlägige Symptome hat, sich testen lässt und auf das Ergebnis wartet.
 
Kann mein Kind bei einem Schnupfen in den Kindergarten oder in die Schule?
Schnupfen ohne weitere Krankheitszeichen sowie leichter oder gelegentlicher Husten bzw. Halskratzen sind somit keine Gründe, Kinder vom Schulbesuch fern zu halten.
 
Das Landesgesundheitsamt definiert die Krankheits- und Erkältungssymptome einer möglichen COVID-19-Infektion wie folgt:

  • Fieber ab 38,0°C (korrekte Temperaturmessung)
  • trockener Husten (nicht durch chronische Erkrankung verursacht wie z.B. Asthma)
  • Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns (nicht als Begleitsymptom eines Schnupfens)

Weitere Informationen – auch zur aktuellen Lage in Kitas und Schulen – finden Sie auf www.rems-murr-kreis.de/corona. Die Corona-Hotline des Landratsamts erreichen Sie montags bis freitags von 8 bis 13 Uhr unter 07151/501 3000.


(keck/25.9.20)