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14. LEADER Förderaufruf im Schwäbischen Wald startet
Interessenten können ab Montag, den 13. September einen Antrag bei der LEADER-Geschäftsstelle in Murrhardt abgeben.
Es können nur Anträge für Modul 1: Kommunale Projekte und Modul 2: Private Projekte berücksichtigt werden. Der Zeitraum zur Einreichung von Projekten endet am 11. Oktober2021. Voraussichtlicher Auswahltermin ist der 28. Oktober 2021.
Es können Vorhaben für die sieben Handlungsfelder des Regionalen Entwicklungskonzepts eingereicht werden: Wohnen und Leben, Demographischer Wandel, Attraktive Familienregion, Mobilität, Natürliche Ressourcen, Nachhaltiger Tourismus und Wirtschaft.
Grundvoraussetzung für eine Förderung aus LEADER für die Jahre 2021 und 2022 ist eine hinreichende Projektreife. Das Projekt soll deshalb bereits zum Zeitpunkt der Beschlussfassung in der LEADER-Aktionsgruppe (LAG) konzeptionell soweit fortgeschritten sein, dass unmittelbar nach einer Förderzusage durch die LAG eine Antragstellung bei der zuständigen Bewilligungsbehörde möglich ist. Das heißt, dass bereits die für eine Bewilligung notwendigen Vorbereitungen weitgehend abgeschlossen sein sollen (zum Beispiel je 3 Angebote zur Kostenplausibilisierung, evtl. Baugenehmigungen, finaler Kosten- und Finanzierungsplan/Finanzierungszusagen der Hausbank, usw.).
Wir weisen darauf hin, dass die mit diesem Aufruf zu vergebenden EU-Mittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) für die Jahre 2021 und 2022 der LEADER-Aktionsgruppe derzeit noch nicht zur Verfügung stehen. Deshalb beschließt die Aktionsgruppe in der o.g. Auswahlrunde, ohne über eigene Fördermittel zu verfügen. Antragsteller können im Falle eines positiven Beschlusses über ihr Vorhaben insofern keinen Anspruch auf Förderung (Bewilligung) herleiten, auch dann nicht, wenn alle Förderfähigkeitsvoraussetzungen erfüllt sein sollten.
Die Projekte müssen bereits konkret ausgearbeitet vorliegen, aber noch nicht begonnen worden sein. Voraussetzung ist, dass für die Vorhaben alle Genehmigungen (auch Baugenehmigungen) erteilt und die erforderlichen Vergleichsangebote je Gewerk eingeholt worden sind. Nach Beschluss durch den Auswahlausschuss muss der Antrag auf Bewilligung bis zum 17. Januar 2022 bei der jeweils zuständigen Bewilligungsstelle eingereicht werden. Ansonsten entfällt der Anspruch auf Förderung.
Die Projekte werden vom Auswahlausschuss des Regionalentwicklung Schwäbischer Wald e.V. nach einem transparenten und überprüfbaren Auswahlverfahren anhand objektiver Kriterien bewertet und zur Antragstellung bei LEADER ausgewählt. Die Bagatellgrenze der Fördersumme beträgt 5.000 €. Die Obergrenze der förderfähigen Projektkosten (netto) beträgt 600.000 €. Das Fördervolumen des Projektaufrufes liegt bei 300.000 € zuzüglich möglicher Restmittel.
Zur Besprechung Ihrer Projektidee sowie für Auskünfte zum Projektaufruf und zur LEADER-Förderung wenden Sie sich bitte unbedingt an die LEADER-Geschäftsstelle:
Regionalentwicklung Schwäbischer Wald e.V.
Regionalmanager Johannes Ernst
Klosterhof 11, 71540 Murrhardt
E-Mail: j.ernst.leader(@)murrhardt.de
Tel.: Telefonnummer: 07192 213-270
Homepage: www.leader-schwaebischerwald.de
Hintergrund
Die 28 Mitgliedsgemeinden der LEADER-Aktionsgruppe Schwäbischer Wald verteilen sich auf vier Landkreise. Im Landkreis Heilbronn sind dies Löwenstein und Wüsten-rot. Im Ostalbkreis sind Durlangen, Eschach, Göggingen, Gschwend, Heuchlingen, Obergröningen, Ruppertshofen, Schechingen, Spraitbach, Täferrot sowie der Ortsteil Untergröningen der Gemeinde Abtsgmünd beteiligt. Mitgliedsgemeinden im Rems-Murr-Kreis sind Althütte, Großerlach, Kaisersbach, Murrhardt, Rudersberg, Spiegelberg, Sulzbach an der Murr, Welz-heim sowie die Ortsteile Pfahlbronn und Vordersteinenberg der Gemeinde Alfdorf. Im Landkreis Schwäbisch Hall sind die Gemeinden Fichtenberg, Gaildorf, Mainhardt, Oberrot, Sulz-bach-Laufen sowie der Ortsteil Bibersfeld der Stadt Schwäbisch Hall vertreten.