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Autor: Leonie Ries
Artikel vom 16.10.2020

Vorwarnstufe erreicht: Der Rems-Murr-Kreis ist gut vorbereitet

(von links): Professor Ralf Rauch, Ärztlicher Direktor des Rems-Murr-Klinikums Winnenden, Fellbachs OB Gabriele Zull und Landrat Dr. Richard Sigel bei der Pressekonferenz im Fellbacher Rathaus. Foto: Stadt Fellbach
(von links): Professor Ralf Rauch, Ärztlicher Direktor des Rems-Murr-Klinikums Winnenden, Fellbachs OB Gabriele Zull und Landrat Dr. Richard Sigel bei der Pressekonferenz im Fellbacher Rathaus. Foto: Stadt Fellbach

Steigende Fallzahlen in der Region Stuttgart / Rems-Murr-Kreis erlässt Allgemeinverfügung über Einschränkungen bei privaten Feiern


In der Region Stuttgart waren die Fallzahlen bereits seit mehreren Tagen über die Schwellenwerte gestiegen. Nun zeigt sich diese Entwicklung auch in mehreren Städten und Gemeinden im Rems-Murr-Kreis. Heute wurde nun erstmals im Landkreis der Schwellenwert von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche überschritten. Stand heute (14.10.) liegt die Inzidenz im Rems-Murr-Kreis bei 35 – dahinter stecken 151 neue Infektionen innerhalb einer Woche. Somit gelten nun nach den Vorgaben des Sozialministeriums Beschränkungen für die Teilnehmerzahl bei privaten Feiern: In öffentlichen Räumen sind diese nur noch mit 50 Personen möglich, in privaten Räumen sind maximal 25 Personen erlaubt.

Der Rems-Murr-Kreis erlässt hierzu eine Allgemeinverfügung (PDF-Datei), die in allen 31 Städten und Gemeinden gilt. Die Allgemeinverfügung wurde heute online veröffentlicht und tritt morgen, am Donnerstag, 15. Oktober, in Kraft. Ziel ist, ein praktikables und möglichst einheitliches Vorgehen im Rems-Murr-Kreis zu erreichen. „Wir beschränken uns darin bewusst auf die Maßnahmen, die das Sozialministerium zwingend vorgibt“, betont Landrat Dr. Richard Sigel. „Weitere Maßnahmen werden wir im erweiterten Krisenstab beraten, zu dem auch die Sprecher der Oberbürgermeister und Bürgermeister gehören.“ Der Kreisverwaltung ist es ein zentrales Anliegen, gleichermaßen wirksame wie verhältnismäßige Maßnahmen festzulegen.


„Wir haben den Sommer genutzt, um uns für eine zweite Welle zu wappnen. Bereits im Mai haben wir uns mit den Städten und Gemeinden darauf verständigt, dass wir in interkommunalen Teams à fünf Personen für 20.000 Einwohner die Kontaktpersonennachverfolgung gemeinsam stemmen. Dank der guten Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden können wir hier einen Sonderweg gehen, von dem wir wissen, dass er funktioniert“, betont Landrat Dr. Richard Sigel.

Fellbachs Oberbürgermeisterin Gabriele Zull appelliert auch als Sprecherin der Oberbürgermeister im Rems-Murr-Kreis an die Bevölkerung: „Wenn jeder mitmacht, dann können wir uns alle besser schützen! Das Verhalten der Bevölkerung entscheidet letztendlich, wohin die Reise geht. Grundsätzlich kommt esdabei auf jeden Einzelnen an. Unser Team im Ordnungsamt arbeitet momentan rund um die Uhr an der Kontaktverfolgung. Wir setzen in unserer täglichen Arbeit den Fokus auf die Nachverfolgung. Dafür stellen wir auch einmal andere Themen zurück, denn die Gesundheit geht vor. Die Zusammenarbeit mit dem Landratsamt und den Nachbarkommunen ist dabei aber wichtig und läuft sehr gut.“

Für die Rems-Murr-Kliniken berichtet Professor Ralf Rauch, der Ärztliche Direktor des Klinikums Winnenden: „Wir haben bereits im Sommer Vorbereitungen für eine zweite Welle getroffen, als uns viele noch belächelt haben. Mit Unterstützung des Aufsichtsrats und des Landratsamts haben wir nicht nur den Eingangsbereich coronakonform umgebaut, sondern auch eine separate Infektionsstation auf den Weg gebracht. Dadurch können wir sowohl unseren Patienten als auch unseren Mitarbeitern die nötige Sicherheit bieten.“ Aktuell werden neun Covid-Patienten in den Kliniken behandelt, davon muss ein Patient beatmet werden. „Ich fände es übrigens hilfreich, wenn jeder abends vor dem Zähneputzen kurz überlegt, mit wem er den Tag über Kontakt hatte und sich das notiert. Dieses Kontakte-Tagebuch würde den Behörden die Kontaktpersonennachverfolgung deutlich erleichtern“, ergänzt Professor Rauch.


Hintergrund: Welche Einschränkungen sind bei einer gelben oder roten Ampel nötig?
Bereits mit Erreichen der gelben Ampel schreibt das Sozialministerium unter anderem zwingend Beschränkungen für private Feiern vor, die bei einem weiteren Anstieg verschärft werden. Konkret wären bei Erreichen der „35er-Schwelle“ private Feiern in öffentlichen Räumen nur noch mit 50 Personen, in privaten Räumen nur noch mit 25 Personen möglich. Sollten 50 Infektionen auf 100.000 Einwohner verzeichnet werden, wären private Feiern in öffentlichen Räumen nur noch mit höchstens 25 Personen, in privaten Räumen nur noch mit zehn Personen möglich.

„Sollten wir den nächsten Wert bei 50 reißen, werden weitere Maßnahmen folgen“, kündigt Landrat Dr. Richard Sigel an. Wie schon in früheren Presseveröffentlichungen erwähnt, sollen die Obergrenzen für private Feiern und Veranstaltungen dann auch 25 bzw. 10 Personen begrenzt werden. Zudem könnte dann auch eine Maskenpflicht im öffentlichen Raum, insbesondere wo der Mindestabstand von 1,50 Meter nicht eingehalten werden kann, kommen. “Wir bereiten diese weitergehenden Einschränkungen vor, wenn wir auch hoffen, dass wir sie vielleicht nicht brauchen“, so der Landrat weiter. In die Überlegungen werden auch die für heute angekündigten neuen Regelungen durch Bund und Land einfließen.


Für welche Veranstaltungen gilt die Regel?
Die Auslegung, was eine private Veranstaltung ist, ist klar geregelt. Demnach sind die Teilnehmenden bekannt und die Anzahl begrenzt, sie haben zueinander oder zur veranstaltenden Person eine innerliche Verbundenheit und es besteht eine gemeinsame private Sphäre – so der Begründungstext zur Verfügung. Gemeint sind also beispielsweise Geburtstagsfeiern, Hochzeiten, Taufen oder auch Beerdigungen. Dem gegenüber stehen Firmenfeiern, Vereinstreffen oder Wohnungseigentümerversammlungen. Letztere sind keine privaten Veranstaltungen und sind entsprechend auch nicht von der Verfügung betroffen. Hier gelten nach wie vor die Regeln der Corona-Verordnung des Landes, in der Fassung vom 12.10.2020.

(keck, 14.10.20)