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Landratsamt heißt neue Bürgerinnen und Bürger willkommen
Rems-Murr-Kreis hat zur traditionellen Einbürgerungsfeier eingeladen / neu Eingebürgerte stammen aus über 59 verschiedenen Ländern
Am 13. Juni hat am Berufsschulzentrum in Waiblingen die traditionelle Einbürgerungsfeier für neue Bürgerinnen und Bürger des Rems-Murr-Kreises stattgefunden. In diesem Jahr nahmen über 100 Gäste an der Veranstaltung teil. Neben den frisch Eingebürgerten und ihren Familien waren auch Vertreterinnen und Vertreter des Land- und Kreistags sowie der Polizei anwesend.
Der Erste Landesbeamte Dr. Peter Zaar, hob in seiner Eröffnungsrede die Wichtigkeit und Bedeutung der Einbürgerung hervor. Dabei machte er deutlich, dass diese Entscheidung ein starkes Bekenntnis sowohl zur Verbundenheit mit Deutschland und dem Rems-Murr-Kreis, aber auch zu den demokratischen Grundwerten innerhalb der Gesellschaft darstelle. Peter Zaar nutzte dabei vor Ort außerdem die Gelegenheit, eine der Teilnehmerinnen live einzubürgern und ihr die Einbürgerungsurkunde zu überreichen. Die Einbürgerungsfeier wurde außerdem durch einen persönlichen Erfahrungsbericht einer bereits eingebürgerten Bürgerin bereichert. Das anschließende gemeinsame Singen der deutschen Nationalhymne rundete den Abend ab.
Info:
Die Zahl der Einbürgerungsanträge ist in den letzten Jahren stark angestiegen. Während im Jahr 2020 noch 755 Anträge im Rems-Murr-Kreis eingereicht wurden, waren es im Jahr 2021 bereits 1.194 Anträge. Im Jahr 2022 und 2023 stieg die Anzahl der Menschen, die sich für eine Einbürgerung entschieden haben jeweils auf 1.386 und 1.713. Innerhalb von drei Jahren hat sich daher die Anzahl der Einbürgerungsanträge mehr als verdoppelt.
Mit Blick auf die Herkunft der im Jahr 2023 eingebürgerten Personen wird deutlich, dass das Fluchtgeschehen der Jahre 2015/2016 einen großen Einfluss auf den aktuellen Trend hatte. Während im Jahr 2020 an erster Stelle türkeistämmige Personen eingebürgert wurden, stellten im Jahr 2023 insbesondere syrische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger Einbürgerungsanträge. Ihre Zahl stieg im genannten Zeitraum von 19 auf 273 Personen. Insgesamt stammen die im Jahr 2023 eingebürgerten Personen aus 59 verschiedenen Ländern.
Die Entwicklung im laufenden Jahr 2024 und die Prognosen für die nächsten Jahre lassen einen weiteren Anstieg der Einbürgerungsanträge erwarten. Dabei wird davon ausgegangen, dass die Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts, das Ende Juni 2024 in Kraft treten wird, diese Entwicklung zusätzlich unterstützt. Durch die Modernisierung wird der Zugang zur deutschen Staatsangehörigkeit erleichtert. So kann die Einbürgerung künftig in der Regel bereits nach einem Aufenthalt von nur noch fünf statt bisher acht Jahren ermöglicht werden. Die Beibehaltung der bisherigen Staatsangehörigkeit wird dann ebenfalls möglich sein.