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Autor: Martina Keck
Artikel vom 09.08.2021

Schwanger – und niemand darf es erfahren?

Beratungsstelle des Gesundheitsamts hilft rund um das Thema Schwangerschaft – auch bei einer vertraulichen Geburt.

Für viele Frauen ist eine Schwangerschaft ein erfreuliches Ereignis. Was ist aber, wenn niemand von der Schwangerschaft erfahren soll? Wenn die Frau das Kind nach der Geburt nicht bei sich behalten wird, sondern es zur Adoption freigeben möchte? Was ist, wenn dadurch für die werdenden Eltern moralische Konflikte im Raum stehen? In all diesen Fragen können sich Frauen im Gesundheitsamt beraten lassen. Die Expertinnen der Beratungsstelle können Unterstützungsmöglichkeiten aufzeigen und gemeinsam mit den Betroffenen überlegen, wie ein Leben mit Kind möglich sein kann.

Die Beratungsstelle unterstützt dabei auch diejenigen Frauen, die ihre Schwangerschaft verbergen (müssen). Frauen, die ihre Anonymität dennoch nicht aufgeben möchten oder können, haben in diesem Zuge auch die Möglichkeit der vertraulichen Geburt.

Die vertrauliche Geburt ist ein seit 2014 gesetzlich geregeltes Angebot für alle Frauen. Die Betroffenen haben so die Möglichkeit ihr Kind anonym, geschützt und medizinisch begleitet zur Welt zu bringen. Die Steuerung des Verfahrens zur Vertraulichen Geburt übernimmt eine Mitarbeiterin in der Beratungsstelle – nur sie kennt die Identität der Mutter. Unterstützend wirken im Verfahren Kooperationspartnerinnen in der Geburtshilfe, dem Jugendamt, den Standesämtern und weiteren Institutionen mit. Die Anonymität wird von den beteiligten Institutionen stets gewahrt.

Möchte die Frau das Kind nach der Geburt zur Adoption freigeben, so ruht die elterliche Sorge und ein Adoptionsverfahren wird eingeleitet. Die Daten der Mutter werden hinterlegt und mit 16 Jahren hat das Kind in der Regel die Möglichkeit, seinen Herkunftsnachweis einzusehen. Für viele Frauen ist dieser rechtlich gesicherte Weg eine gute Alternative zur anonymen Geburt oder der Babyklappe. Bei letzterem hat das Kind keine Möglichkeit, später seine Herkunft zu erfahren.

Fiktives Fallbeispiel

Sandra ist 24 Jahre alt und Studentin. Als sie ungeplant schwanger wird, befindet sie sich in der Trennungsphase von ihrem langjährigen Partner. In der Trennungsphase hat sie einen anderen Mann kennengelernt – von ihm ist sie schwanger geworden. Keiner sollte das wissen, nur ihrer besten Freundin vertraut sie sich an.

Sandra informiert sich online über die vertrauliche Geburt und nimmt Kontakt zu einer Schwangerenberatungsstelle auf. Sie ist sehr froh, dort eine Ansprechpartnerin zu haben. Die Beraterin begleitet sie während der letzten Wochen der Schwangerschaft. So steht sie ihr nicht nur in der Entbindungsstation bei der Untersuchung zur Seite, sondern kümmert sich auch um das Drumherum der vertraulichen Geburt. Es ist für Sandra sehr beruhigend, dass die Beraterin das medizinische Personal über die Rechtslage und die weitere Vorgehensweise informiert. 

Die Entscheidung für die vertrauliche Geburt fiel Sandra nicht leicht. Doch letztlich wurde ihr klar, dass sie das Kind nicht behalten konnte. Für sie war besonders wichtig, dass das Kind möglichst schnell in eine nette Familie aufgenommen wird. Sandra war sich dennoch unsicher, ob alles glattgehen wird. Im Nachhinein hat jedoch alles gut geklappt. Das Kind ist gesund und es konnte eine Adoptionsfamilie gefunden werden, bei dem es in guten Händen ist. Auch nach der Entbindung war die Beraterin für Sandra da, das hat ihr sehr geholfen.

Die Beratungsstelle

Nicht nur im Falle einer Vertraulichen Geburt können sich werdende Eltern an die drei Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle im Kreisgesundheitsamt wenden. Auch bei allen Fragen rund um die Schwangerschaft oder Schwangerschaftskonflikt gibt es hier Hilfe. Neben der Beratung in Waiblingen ist auch eine Beratung in den Außenstellen Backnang und Schorndorf möglich. Wer keine Beratung vor Ort möchte, kann eine Online- oder Telefonberatung in Anspruch nehmen.

Für die Terminvergabe melden sich interessierte Eltern bitte in der Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle telefonisch unter der 07151 501 1611 oder -1622 sowie unter schwanger@rems-murr-kreis.de

Weitere Informationen und Flyer finden Sie hier.

(keck/9.8.21)