Rems-Murr-Kreis (Druckversion)
Autor: Martina Nicklaus
Artikel vom 30.04.2018

Die Behindertenbeauftragten der Region Stuttgart setzen sich für mehr Barrierefreiheit im S-Bahn-Netz ein

Die Behindertenbeauftragten der Region Stuttgart setzen sich für mehr Barrierefreiheit im S-Bahn-Netz ein

Anlass sind Beschwerden über den häufigen Ausfall von Aufzügen in den Bahnhöfen der Region / Gemeinsame Forderungen in einem Schreiben an DB-Netze

Die kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung in der Region Stuttgart setzen sich für mehr Barrierefreiheit im S-Bahn-Netz ein und erheben in einem Brief an die Verantwortlichen der DB-Netze konkrete Forderungen:

Die einzige Möglichkeit für den Personenkreis mit erheblichen Mobilitätseinschränkungen, den Bahnhof zu verlassen, ist eine Personenaufzugsanlage. Besonders gravierend sind hier die Einschnitte für Berufstätige mit Mobilitätseinschränkungen, die täglich auf die Bahn angewiesen sind und an ihrem Zielort den Bahnhof nicht verlassen können.

Wir fordern deshalb von der Bahn:

das Einrichten eines speziellen, verlässlichen Mobilitätsservices, um der Forderung des Art 20 UN-Behindertenrechtskonvention nach selbst bestimmter Mobilität gerecht zu werden.

Hierzu gehören insbesondere:

- Frühzeitige Information der Fahrgäste im Zug, auf den vorherigen Bahnsteigen sowie den Online-Informationssystemen, dass der entsprechende Bahnhof nicht barrierefrei verlassen werden kann und der Bahnsteig nicht benutzt werden kann, sowie einen zusätzlichen Verweis auf Alternativen, bzw. Ausweichbahnhöfe.

- Ein konkretes kostenloses Angebot eines Shuttle-Service (Busshuttle und Taxiservice) am benannten Ausweichbahnhof zum Zielbahnhof für alle Menschen mit Mobilitätseinschränkungen.

- Für die trotz all den Vorkehrungen auf dem betroffenen Bahnhof angekommenen Menschen ein Hochtrageservice durch einen qualifizierten Dienst. Ersatzweise könnte auch eine Treppenraupe, bedient durch qualifiziertes Personal, zum Einsatz kommen.

Sollte dies nicht der Fall sein, fordern wir Sie auf, einen entsprechenden Fachdienst auf Kosten der Bahn zu beauftragen, um festhängenden Passagieren das Verlassen des Bahnhofes zu ermöglichen.

- Organisation eines kurzfristig funktionierenden Reparaturservice, z.B. durch einen Servicevertrag, in dem eine Reparatur binnen 24 Stunden zugesichert wird.

- Schnellstmöglich den extremen Höhenunterschied zwischen Bahn und Bahnsteig zu beheben. Zum Beispiel durch unterschiedliche Bahnsteighöhen, um den Anforderungen sowohl der Regionalzüge als auch der S-Bahn gerecht zu werden.

Die kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung in der Region Stuttgart:

Dr. Eckart Bohn (Ludwigsburg)                                               Reinhard Hackl (Böblingen)

Marlis Haller (Esslingen)                                                         Roland Noller (Rems-Murr-Kreis)

Claudia Oswald-Timmler (Göppingen)                                      Walter Tattermusch (Stuttgart)         

(nick/30.04.18)

  

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