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Das Asylverfahren
Wer in Deutschland einen Antrag auf Asyl stellt, muss ein Anerkennungsverfahren nach dem Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) absolvieren. Während dem Asylverfahren können die betroffenen Personen von der Erstaufnahmestelle bis hin zur Anschlussunterbringung diverse Stationen der Unterbringung durchlaufen. Dies ist davon abhängig, wie schnell das Bundesamt für Migration und Integration (BAMF) über den Asylantrag entscheidet.
In den verschiedenen Phasen eines Asylverfahrens können unterschiedliche Fragen zu den dazugehörigen Themengebieten anfallen. Auf der hier abgebildeten Grafik und der Internetseite vom BAMF sowie unter der Internetseite von den Vereinten Nationen (engl. UNO) finden Sie eine Beschreibung davon, wie ein Asylverfahren abläuft. Falls Sie darüber hinaus noch weitere Fragen haben, können Sie sich gerne jederzeit an uns wenden.

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Herr Blunck
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