Aufgabe
Zentrales Ziel der Förderung eines behinderten Kindes in einer Kindertageseinrichtung ist die gelungene Teilhabe am Gruppengeschehen im Rahmen der jeweiligen Möglichkeiten des Kindes. Grundlage hierfür ist die individuelle Bedarfsermittlung/Hilfeplanung am Runden Tisch. Die hier festgehaltenen Ziele/Maßnahmen stellen gleichzeitig den Arbeitsauftrag der Integrationskraft dar. In unserem Leitfaden zur Integrationshilfe (PDF-Datei) finden Sie eine Übersicht zu den wichtigsten Eckpunkten der Integrationshilfe in Kindertagesstätten im Rems-Murr-Kreis.
Arbeitsverhältnis
Für die vertragliche Gestaltung ist nicht das Landratsamt, sondern der jeweilige Kindergartenträger zuständig. Dieser ist somit Auftraggeber der Integrationskräfte.
Die Liste der Integrationskräfte
Für interessierte Kräfte besteht die Möglichkeit, sich in eine Liste des Landratsamts Rems-Murr-Kreis eintragen zu lassen. Diese öffentlich zugängliche Liste dient der Information potenzieller Arbeit-/Auftraggeber und kann für die Suche nach Kräften genutzt werden. Der Landkreis übernimmt keine Haftung für die daraus hervorgehenden Arbeitsverhältnisse/Aufträge.
Diese Liste wird jährlich am 15. April gelöscht, um die Aktualität zu gewährleisten. Wenn Sie danach weiterhin darin als Integrationskraft genannt werden möchten, müssen Sie sich erneut anmelden (möglich ab 15. März jedes Jahres). Bitte teilen Sie über diesen Vordruck auch mit, wenn Sie aktuell keine weiteren Leistungen mehr anbieten und nicht mehr auf der Liste erscheinen möchten. Ein erneuter Eintrag ist jederzeit möglich. Mit Ihrem Eintrag erklären Sie sich mit den hier genannten Bedingungen einverstanden. Natürlich können Sie auch als Integrationskraft tätig sein, ohne auf dieser Liste zu erscheinen.
An- bzw. Abmeldung über Petra Stellmann: p.stellmann(@)rems-murr-kreis.de
Wenn Sie als Antragssteller oder Kindergartenträger/-verantwortliche(r) eine Integrationskraft suchen, können Sie sich die Liste mit Integrationskräften (Verlinkung) zur Hilfe nehmen.