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Autor: Gelöschter Benutzer
Artikel vom 24.11.2017

Vereinbarung zur Bereitstellung barrierefreier Dokumente unterzeichnet

Vereinbarung zur Bereitstellung barrierefreier Dokumente unterzeichnet

(vorne v.l.n.r.) Gerd Widmann, Kreisvorsitzender Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg, Winfried Specht, stellvertretender Vorsitzender Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg, Angelika Moser, Vorsitzende Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg, Landrat Dr. Richard Sigel, Behindertenbeauftragter Roland Noller (hinten links) und Datenschutzbeauftragte Iris Strauß (hinten rechts) freuen sich über die Unterzeichnung der neuen Vereinbarung.
Foto: Landratsamt

Blinde Menschen und Menschen mit einer Sehbehinderung erhalten Dokumente wie Bescheide oder Vordrucke nun als Brailleschrift-Dokument oder als Hörmedium auf einer CD.

Der Schriftverkehr oder Dokumenten wie Vordrucke oder Bescheide können viele Blinde und Sehbehinderte in Ihrem Alltag vor Probleme stellen. Deshalb haben Landrat Dr. Sigel und Angelika Moser, Vorsitzende des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Württemberg e.V., nun gemeinsam eine Vereinbarung zur Bereitstellung barrierefreier Dokumente unterzeichnet. Damit sollen Blinde und Sehbehinderte ab Dezember dieses Jahres die Möglichkeit haben, die Dokumente des Landratsamtes als Brailleschrift-Dokument oder als Hörmedium zu erhalten. „Ich finde es gut und richtig, dass wir hier nachsteuern und mit unserem neuen Angebot, Dokumente auch für Blinde und sehbehinderte Menschen zugänglich machen“, betont Roland Noller, Behindertenbeauftragter des Kreises.

Die Erstellung der barrierefreien Dokumente übernimmt der Blinden- und Sehbehinderten Verband Württemberg in Kooperation mit dem Landratsamt.  Der rechtlich korrekte und sichere Umgang mit den Daten wurde zusätzlich und in Abstimmung mit der behördlichen Datenschutzbeauftragten, Iris Strauß, in einer Datenschutzerklärung festgehalten. „Ich freue mich, dass wir auf diesem Wege ein effektives und pragmatisches Vorgehen gefunden haben. Mir war besonders wichtig, dass bei dieser Vereinbarung aber auch dem Datenschutz Rechnung getragen wird“, betont Landrat Dr. Sigel. „Jetzt können wir unseren Bürgern einen weiteren barrierefreien Service bei uns im Haus anbieten“. Auch Angelika Moser freut sich über die Zusammenarbeit mit dem Kreis: „Wir sind sehr froh darüber, dass der Rems-Murr-Kreis hier die Initiative ergriffen hat und unser Angebot nutzen möchte. Wir wünschen uns, dass auch weitere Landkreise diesem Beispiel folgen werden“.

Neben diesem neuen Angebot, können sich blinde Menschen und Menschen mit einer Sehbehinderung bereits seit Mitte des Jahres die Texte auf der Homepage des Rems-Murr-Kreises vorlesen lassen. Für Menschen mit einer Hörbehinderung steht außerdem an der Infotheke des Landratsamtes eine mobile Induktionsschleife für das Beratungsgespräch bereit.

Hintergrund:

Das Landesbehindertengleichstellungsgesetz Baden-Württemberg regelt in § 9, dass öffentliche Verwaltungen im Schriftverkehr mit den Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen der technischen und verwaltungsorganisatorischen Möglichkeiten eine Behinderung von Menschen berücksichtigen sollen.

So können laut diesem Gesetz, blinde Menschen und Menschen mit einer Sehbehinderung insbesondere verlangen, dass ihnen Bescheide, öffentlich-rechtliche Verträge und Vordrucke auch in einer für sie wahrnehmbaren Form zugänglich gemacht werden.

(saw/24.11.17)