Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Vimeo

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Vimeo LLC
555 West 18th Street, New York, New York 10011, United States of America

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Browser-Typ
  • Browser-Sprache
  • Cookie-Informationen
  • Betriebssytem
  • Referrer-URL
  • Besuchte Seiten
  • Suchanfragen
  • Informationen aus Drittanbieterquellen
  • Informationen, die Benutzer auf dieser Website bereitstellen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Vereinigte Staaten von Amerika

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Vimeo LLC
  • Google Analytics
  • Verbundene Unternehmen
  • Geschäftspartner
  • Werbepartner
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

Privacy@vimeo.com

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Vereinigte Staaten von Amerika

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Esri
Dies ist ein Plug-In für das Geoinformationssystem „ArcGIS Online“ (Kartenerstellungsoftware).
Verarbeitungsunternehmen
Esri Deutschland GmbHRingstr. 785402 KranzbergTelefon: +49 89 207 005 1200Telefax: +49 89 207 005 1111info@esri.dewww.esri.de
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

Darstellung von Geoinformationen auf elektronischen Karten

Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien

Cookies akzeptieren

Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

IP-Adresse

Bei einem Zugriff auf Daten und Dienste des Esri Inc. Angebots „ArcGIS Online“ im Internet (SaaS) nutzt Esri personenbezogene Daten in minimalen Umfang, um Kunden, die aktiv eben diese Daten und Dienste über ihre Webseite anfragen, die Nutzung zu ermöglichen und das Angebot sicher und integer bereitzustellen. Im Sinne des Art. 6 Absatz 1) Buchstaben a), b), c) der e-Privacy Verordnung (aktueller Entwurf vom 10. Februar 2021, Brüssel) und mit Verweis auf § 25 Abs. 2 Nr. 2 TTSDG ist hierfür nach Ansicht von Esri keine separate Einwilligung, z.B. über ein Cookie-Banner, nötig.

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Alle Maßnahmen, die der Sicherheit des Services dienen, sind transparent ausgewiesen; hier sind auch die Orte und Fristen enthalten (STA-05.8, STA-05.9, BCR-11.1, BCR-11.2, BCR-11.3): downloads.esri.com/RESOURCES/ENTERPRISEGIS/AGOL_CSA_CAIQ.PDF
Datenempfänger

Esri Inc.

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

privacy@esri.com

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Rems Murr Kreis
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Seitenbereiche
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.

Entdecken.
Genießen. Leben.

info
Autor: Gelöschter Benutzer
Artikel vom 30.06.2020

Die Rems-Murr-Kliniken fahren ihren Betrieb wieder hoch

Eingangshalle des Rems-Murr-Klinikums in Winnenden
Eingangshalle des Rems-Murr-Klinikums in Winnenden

Wiederaufnahme von planbaren Operationen und Behandlungen / neue Besucherregelung ab 1. Juli 2020

Winnenden/Schorndorf. Seit Beginn der Corona-Pandemie haben sich die Rems-Murr-Kliniken auf die Behandlung von Covid-19-Fällen konzentriert. Um dafür ausreichend Kapazitäten vorzuhalten, wurden über Wochen planbare und medizinisch nicht dringliche Operationen und Behandlungen zurückgestellt. Nun haben die Rems-Murr-Kliniken ein umfangreiches Hygiene- und Schutzkonzept entwickelt, damit der reguläre Klinikbetrieb bei größter Sicherheit für Patienten und Mitarbeiter zum 1. Juli 2020 schrittweise wieder aufgenommen werden kann. Gleichzeitig wird der Besuchsstopp durch eine Besuchsregelung ersetzt.

Besuchsstopp aufgehoben: Ein Besucher pro Patient und Tag
Mit der stufenweisen Rückkehr zu einem regulären Betrieb wird der generelle Besucherstopp aufgehoben. Ab dem 1. Juli darf jeder Patient zwei Personen benennen, die ihn während des Krankenhausaufenthaltes besuchen können. Während der Besuchszeit zwischen 14:00 und 19:00 Uhr darf jeder Patient täglich für maximal eine Stunde Besuch von einer der beiden benannten Personen erhalten. Letzter Einlass erfolgt um 18:30 Uhr. Bei Besuchsantritt sind die Angehörigen nach Meldung an der Information mit ihrem Personalausweis angewiesen, ihre persönlichen Daten zur Nachverfolgung einzutragen. Jeder Besucher wird dabei nach möglichen Corona-Symptomen gefragt und es wird die Temperatur gemessen. Ein Besuch von Corona-Patienten auf der Isolierstation ist nur im Sterbefall möglich, um die Verbreitung des Virus so weit wie möglich zu verhindern.

Sicherheit der Patienten im Mittelpunkt
„Für die Rems-Murr-Kliniken steht eine sichere Patientenversorgung an erster Stelle“, betont Geschäftsführer Dr. Marc Nickel. „Deshalb haben wir uns jetzt auch ausreichend Zeit genommen, um die Vorgaben von Bund und Land passgenau für unsere Kliniken umzusetzen.“ Nach umfangreicher Prüfung der Integration der Maßnahmen ist eine Wiederaufnahme des Elektivprogramms jetzt möglich. Ein wichtiger Baustein dabei ist die organisatorische und räumliche Trennung von drei Patientengruppen: Patienten mit negativem Corona-Testergebnis, Verdachtsfälle sowie bestätigte Covid-19-Patienten. Diese Gruppen bleiben weiterhin entsprechend der Vorgaben eines strengen Hygiene- und Schutzkonzepts konsequent separiert. Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf diesen Stationen arbeiten so weit wie möglich getrennt voneinander.

„Uns war es immer wichtig, dass sich die Bürgerinnen und Bürger in unseren Kliniken sicher fühlen können“, so der Aufsichtsratsvorsitzende und Landrat Dr. Richard Sigel. „Deswegen haben wir den Besucherstopp bei uns etwas länger aufrechterhalten als vielleicht andere Kliniken. Mit den jetzt in Kraft tretenden Maßnahmen können wir eine größtmögliche Sicherheit der Patienten, Besucher und Mitarbeiter gewährleisten. Dafür haben alle Fachkliniken ausgeklügelte Wegekonzepte erarbeitet, um die Abstandregelungen und die Trennung der Patienten- und Mitarbeiterströme zu realisieren. Und wie man sieht, scheuen wir auch nicht vor einer umfangreichen Eingangskontrolle zurück, um die Wahrscheinlichkeit einer Einbringung des Virus in die Kliniken zu minimieren.“

Die Sicherheit der Mitarbeiter und Patienten steht unabdingbar im Fokus. Das entwickelte Schutzkonzept trägt Sorge, dass auch bei ansteigendem Patientenstrom in den Kliniken das Infektionsrisiko so gering wie möglich ist. „Aufgrund unserer strengen Hygiene- und Schutzmaßnahmen ist die Gefahr einer Infektion mit dem Coronavirus in unserem Krankenhaus auf ein Minimum reduziert“, versichert Nickel. Für die Einlasskontrolle an beiden Standorten wurden aufwendige Registrierstationen installiert, welche einen regulierten Zu- und Abgang von Patienten, Besuchern und Lieferanten zulassen. Bei Betreten der Klinik werden alle Personen durch das Personal mittels eines standardisierten Gesundheitsfragebogens auf Krankheitsanzeichen befragt und müssen ihre Temperatur messen lassen.

Alle neuen Patienten werden getestet
„Nichtsdestotrotz bergen Patienten, die sich bei Aufnahme in der Klinik asymptomatisch zeigen, ein gewisses Restrisiko. Um dies so klein wie möglich zu halten, testen wir unsere neuen Patienten stets bei Aufnahme im Krankenhaus“, so Nickel weiter. Für eine geplante ambulante oder stationäre Behandlung ist ein negatives Covid-19-Testergebnis zwingend erforderlich. Ein getätigter Testabstrich darf maximal drei bis fünf Tage zurückliegen. Dafür erhalten alle Patienten direkt in den Kliniken vor ihrer geplanten Behandlung (elektive Leistungen) einen Corona-Test mit Empfehlung zur anschließenden Selbstquarantäne. Im Notfall kann ebenfalls ein Test vor Ort erfolgen: Notfallpatienten werden bei Verdacht einer Infektion unter Vermeidung von Kontakt mit anderen Patienten in eigens dafür geschaffene Räumlichkeiten gebracht und getestet. Dazu wurden zusätzliche Testkapazitäten an den Standorten eingerichtet und u.a. auch neue Schnelltestgeräte von Bosch Healthcare Solutions aus Waiblingen beschafft, die eine Aussage über eine Infektion innerhalb von circa 2,5 Stunden ermöglichen. „Dadurch wollen wir sicherstellen, dass wir dem Coronavirus nicht unbewusst Eintritt in unsere Klinikstandorte gewähren“, begründet Dr. Nickel diese Vorgehensweise. Zudem wurden feste Zeitslots für Sprechstunden eingeführt. Für entsprechende Wartebereiche existiert eine Maximalanzahl der gleichzeitig zulässigen Personen. Die Anordnung der Sitzgelegenheiten sichert den Abstand von 1,5 Metern zwischen den Patienten. Infektiöse Patienten warten direkt im Behandlungsraum des Isolationsbereiches. „Auch unsere Mitarbeiter durchlaufen regelmäßig engmaschige Überwachungen ihres Gesundheitszustandes. Wir ergreifen sämtliche verfügbaren Mittel, sodass Sie sich unbesorgt im Krankheitsfall weiterhin an die Rems-Murr-Kliniken wenden können,“ betont Dr. Nickel. „Bitte kommen Sie jederzeit bei akuten Notfällen oder dringend notwendigen Behandlungen unbedingt in die Kliniken. Wir sorgen dafür, dass Sie mit größtmöglicher Sicherheit behandelt werden.“

Jeder Mitarbeiter der Fachbereiche sowie Hilfsdienste unterliegt stets strengen Regeln. „Unser Personal befolgt strikte Beweglichkeitseinschränkungen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Corona-Patienten betreuen, arbeiten und verbleiben während der Schicht soweit es geht auf der Station. Überdies muss durchgehend Schutzkleidung getragen werden. So verhindern wir eine Ansteckung im Kreis des Personals.“ Auch Patiententransporte erfolgen innerhalb und zwischen den Krankenhäusern nur bei negativem Testergebnis oder in Abstimmung mit den behandelnden Ärzten.

Ausreichend Kapazitäten für schnelles Agieren im Krisenfall vorhanden
Infolge der positiven Corona-Entwicklung sprach sich Bundesgesundheitsminister Jens Spahn für eine langsame Rückkehr in den Regelbetrieb aus. Durch die derzeit verhältnismäßig geringen Corona-Patienten bei einer Gesamtauslastung der Standorte von 50 bis 60 Prozent können planbare Leistungen sukzessive wieder erbracht werden. Das Konzept von Bund und Land sieht dabei vor, für das anlaufende Elektivprogramm ausreichend Ressourcen zur Corona-Behandlung vorzuhalten. Diese bestehen sowohl aus personellen Kapazitäten sowie Plätzen auf der Intensivstation und der Anzahl der Beatmungsgeräte. In der Vergangenheit waren die Rems-Murr-Kliniken in diesem Zusammenhang bereits im Stande, die Beatmungskapazitäten von 32 auf 92 Beatmungsplätze aufzustocken. Dies kommt den Standorten nun zu Gute, da trotz der Doppelbelastung durch Corona auch für Patienten des Elektivprogramms ausreichend medizinisches Fachpersonal sowie Materialien oder Beatmungsbetten verfügbar sind. Etwa 30 Prozent dieser Ressourcen werden zukünftig für den kurzfristigen Einsatz bei einer erneuten Corona-Welle vorgehalten.

Info: Corona-Ambulanz (Fieberambulanz) jetzt in den Räumlichkeiten des Corona-Testzentrums
Sollten Bürgerinnen und Bürger bei sich Symptome feststellen, wie sie für das Coronavirus bekannt sind (Verlust des Geruchssinns, Husten, Fieber, Erkältungssymptome), dann können sie nach wie vor ihren Hausarzt anrufen und sich dort testen lassen. Bei einem Verdacht wird es im Kreis zudem weiterhin Möglichkeit geben, sich in der Corona-Ambulanz (Fieberambulanz) an der Rems-Murr-Klinik Schorndorf testen zu lassen. Die Rems-Murr-Kliniken, die Kreisärzteschaft Rems-Murr Süd und der Krisenstab des Landkreises haben sich darauf verständigt, dass diese Möglichkeit in den Räumlichkeiten des Corona-Testzentrums weiterhin vorgehalten wird. Die Fieberambulanz ist täglich von 10 bis 20 Uhr geöffnet und kann nach telefonischer Voranmeldung aufgesucht werden. Zu erreichen ist sie über die Telefonnummer Telefonnummer: (07181) 67-3124 oder über die zentrale Rufnummer Telefonnummer: 116 117. Auf diese Weise soll eine umfangreiche medizinische Versorgung und Testung der Bürgerinnen und Bürger ermöglicht werden, gerade mit Blick auf den „Regelbetrieb in Kitas und Schulen unter Pandemiebedingungen“ und mit Blick auf die anstehenden Urlaubsreisen vieler Rems-Murr-Bürger. „Uns war nach den politischen Zusagen auf Bundes- und Landesebene, dass umfangreiche Testungen ermöglicht werden sollen, wichtig, dass dafür auch eine verlässliche Teststruktur zur Verfügung steht“, kommentiert Landrat Sigel den erneuten Schulterschluss. Alle Informationen zu Testungen im Rems-Murr-Kreis werden tagesaktuell hier bereitgestellt.

Wichtige Informationen zum Coronavirus finden Sie auf der Seite der Rems-Murr-Kliniken und des  Rems-Murr-Kreises. Weitere Informationen zu den Rems-Murr-Kliniken finden Sie hier.    

(wil, 30.06.20)