Rems-Murr-Kreis (Druckversion)

Ausländeramt

Im Ausländeramt gibt es drei Fachbereiche:

Der Fachbereich Ausländer-, Staatsangehörigkeits- und Personenstandsrecht wird Ihnen auf dieser Seite genauer erläutert. Informationen zu den beiden unteren Fachbereichen erhalten Sie auf einer separaten Seite.

Ausländerrecht

Der Fachbereich Ausländerrecht ist in seinem örtlichen Zuständigkeitsbereich für die aufenthaltsrechtliche Betreuung von Ausländerinnen und Ausländern verantwortlich. 

Ihren bereits beantragten elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) können Sie ohne vorherige Terminvereinbarung während den Sprechzeiten am Schalter abholen.
Bitte informieren Sie sich unter der Website https://lrarmk.de/eAT, ob Ihr elektronischer Aufenthaltstitel zur Abholung bereitliegt. Die dafür notwendige 6-stellige Personenkennziffer erhalten Sie bei der Beantragung Ihres Aufenthaltstitels.

Hier wird erklärt, was ein elektronischer Aufenthaltstitel ist und wie er im Alltag und in der digitalen Welt genutzt werden kann.

Bitte beachten Sie, dass persönliche Vorsprachen, für die restlichen Dienstleistungen, nur mit Termin möglich sind. Termine vereinbaren können Sie per Telefon oder E-Mail entweder mit dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter oder über unseren Info-Schalter (siehe Infobox rechts). Da die Termine in der Regel mehrere Wochen im Voraus vergeben sind, bitten wir Sie, sich möglichst frühzeitig um Ihren Termin zu kümmern.

Für folgende Anliegen können Siehier online einen Termin buchen:

  • Abholung Verpflichtungserklärung – nachdem Sie diese hier online beantragt haben und Ihr Antrag per E-Mail positiv entschieden wurde
  • Adressänderung auf Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) / Reiseausweis – frühestens 2 Wochen nach An-/Ummeldung beim Einwohnermeldeamt

Hinweise für Personen aus der Ukraine:

Alle am 01.02.2024 gültigen Aufenthaltstitel und die dazugehörige Arbeitsgenehmigung für ukrainische Flüchtlinge nach § 24 Aufenthaltsgesetz behalten ihre Gültigkeit automatisch bis zum 04.03.2025. Die Inhaber dieser Aufenthaltserlaubnisse müssen deshalbb NICHT zur Beantragung einer Verlängerung bei der Ausländerbehörde vorsprechen.
Alle weiteren Informationen zum Thema Ukraine finden Sie hier.

Ansprechpartner / Kontakt

Die Kontaktdaten der zuständigen Sachbearbeiter/innen finden Sie nachstehend. Die Zuständigkeiten richten sich nach dem Anfangsbuchstaben des Familiennamens des Ausländers:  
 

Formulare (Anträge & Bescheinigungen)

Formulare für verschiedene Anträge und Bescheinigungen finden Sie in unsererm Formular-Center unter dem Reiter Ausländerrecht. Sie können die PDF-Formulare herunterladen und mit gängigen pdf-Programmen auch direkt am Computer ausfüllen.
Wichtig: Ausgefüllte Formulare müssen immer handschriftlich unterschrieben werden!

Weitere Informationen

Fachkräfteeinwanderungsgesetz und beschleunigtes Fachkräfteverfahren

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz trat am 01. März 2020 in Kraft und erleichtert die Einreise und den Aufenthalt von qualifizierten Fachkräften aus Ländern außerhalb der EU nach Deutschland.
Hier erhalten Sie nähere Informationen.  

Aufenthaltstitel (Erteilung / Verlängerung)

Ausländer benötigen für ihren Aufenthalt in Deutschland regelmäßig einen Aufenthaltstitel (Visum, Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Blaue Karte EU, ICT). Hier erhalten Sie nähere Informationen zu den Voraussetzungen und dem Verfahren für die Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels.

Unionsbürger und Familienangehörige
Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) und ihre Familienangehörigen genießen Freizügigkeit und haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland.
Hier erhalten Sie nähere Informationen.

Arbeitserlaubnis
Staatsangehörige von Staaten außerhalb der EU/des EWR brauchen zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit einen Aufenthaltstitel, der ihnen die Erwerbstätigkeit ausdrücklich erlaubt. Hier erhalten Sie nähere Informationen.

Asylsuchende
Hinweise und Informationen für Asylsuchende und Arbeitgeber.

Integrationskurs
Ausländer haben die Möglichkeit, an einem staatlich geförderten Integrationskurs teilzunehmen. In bestimmten Fällen sind Ausländer zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet. Hier finden Sie nähere Informationen.

Verpflichtungserklärung / Besuchseinladung

Ein Visum zur Einreise nach Deutschland kann in der Regel nur erteilt werden, wenn der Lebensunterhalt während des Aufenthalts im Bundesgebiet gesichert ist. Können bei Beantragung des Visums bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Generalkonsulat) keine ausreichenden eigenen Mittel nachgewiesen werden, können hier lebende Personen mit ausreichender Bonität eine Verpflichtungserklärung für den Antragsteller oder die Antragstellerin abgeben.

Beantragen können Sie die Abgabe einer Verpflichtungserklärung - ausschließlich - über unser 
Online-Formular (VisitVis).

Nach Prüfung Ihres Online-Antrags setzen wir uns mit Ihnen zur Vereinbarung eines persönlichen Termins in Verbindung.

Bitte beachten Sie folgende Informationen zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung:

Falls Sie Fragen zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung haben, wenden Sie sich bitte an unseren Info-Schalter (Kontaktdaten siehe rechts Infobox Ausländeramt).

 

Hinweis für Verpflichtungserklärungen zur Eheschließung:

Eine Verpflichtungserklärung für eine Heirat ist nur ein Teil der Beantragung eines Visums für einen längerfristigen Aufenthalt in Deutschland.
Deshalb bitten wir Sie, einen Informationstermin beim zuständigen Sachbearbeiter zu verein-baren, bevor Sie die Verpflichtungserklärung abgeben.
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Homepage der jeweiligen deutschen Auslandsvertretung.

Staatsangehörigkeitsrecht

Der Fachbereich Staatsangehörigkeitsrecht ist in seinem Aufgabenbereich in der Regel für den gesamten Rems-Murr-Kreis zuständig. Das Aufgabengebiet umfasst unter anderem: Einbürgerungen, Feststellung Besitz oder Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit und Ausstellung von Negativbescheinigungen.

Genauere Informationen finden Sie auf einer separaten Seite.

Personenstandsrecht

Informationen zum Bereich Personenstandsrecht und die Ansprechpartner finden Sie auf einer separaten Seite.

Informationen zum Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) finden Sie hier:

Informationsicon
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