Artikel vom 19.10.2017
Verschiebung der Sperrfrist für flüssige Wirtschaftsdünger
Verschiebung der Sperrfrist für flüssige Wirtschaftsdünger
Aufgrund der Witterungsverhältnisse und der noch anstehenden Futterbergungen auf Grünland verschiebt das Landratsamt Rems-Murr-Kreis durch eine Allgemeinverfügung die Sperrfrist für die Ausbringung von flüssigem Wirtschaftsdünger, ausschließlich auf Grünland, um 2 Wochen. Im Rems-Murr-Kreis wird die Sperrfrist also auf die Zeit vom 15. November 2017 bis zum Ablauf des 14. Februar 2018 festgelegt. Die Verlängerung gilt nicht innerhalb der Problem- und Sanierungsgebieten der Wasserschutzgebiete. Die sonstigen Bestimmungen der Düngeverordnung bleiben unverändert gültig. Die komplette Allgemeinverfügung zur Düngeverordnung finden Sie in folgender Datei (PDF-Datei).
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Landwirtschaftsamts.