Rems-Murr-Kreis (Druckversion)
Autor: Adrian Klose
Artikel vom 19.10.2017

Verschiebung der Sperrfrist für flüssige Wirtschaftsdünger

Verschiebung der Sperrfrist für flüssige Wirtschaftsdünger

Aufgrund der Witterungsverhältnisse und der noch anstehenden Futterbergungen auf Grünland verschiebt das Landratsamt Rems-Murr-Kreis durch eine Allgemeinverfügung die Sperrfrist für die Ausbringung von flüssigem Wirtschaftsdünger, ausschließlich auf Grünland, um 2 Wochen. Im Rems-Murr-Kreis wird die Sperrfrist also auf die Zeit vom 15. November 2017 bis zum Ablauf des 14. Februar 2018 festgelegt. Die Verlängerung gilt nicht innerhalb der Problem- und Sanierungsgebieten der Wasserschutzgebiete. Die sonstigen Bestimmungen der Düngeverordnung bleiben unverändert gültig. Die komplette Allgemeinverfügung zur Düngeverordnung finden Sie in folgender Datei (PDF-Datei).

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Landwirtschaftsamts.

Informationsicon
http://www.rems-murr-kreis.de//landratsamt-und-politik/aktuelles