Rems-Murr-Kreis (Druckversion)
Autor: Gelöschter Benutzer
Artikel vom 01.09.2017

Landkreis warnt vor Spam-Mails mit dubiosem Heizungstausch-Angebot

Landkreis warnt vor Spam-Mails mit dubiosem Heizungstausch-Angebot

E-Mails können Schad-Software enthalten und sollten deshalb unverzüglich gelöscht werden / Energieagentur Rems-Murr erklärt, wie der „richtige“ Heizungstausch funktioniert

 

Aktuell werden E-Mails versendet, in denen vorgetäuscht wird, dass der „Landkreis“ zum Nulltarif neue Heizungen zur Verfügung stellt. Das haben Bürger der Kreisverwaltung gemeldet. Zusätzlich werden Tauschprämien versprochen, die für die jeweilige Person frei verfügbar seien. Als Absender wird beispielsweise die E-Mail-Adresse „antwort@cerlinges24.com“ angegeben. Die Landkreisverwaltung möchte darauf hinweisen, dass diese E-Mails weder vom Landratsamt Rems-Murr-Kreis noch von der Energieagentur Rems-Murr stammen.

Mit diesen Mails wird unter Vortäuschung falscher Tatsachen versucht, den Empfänger dazu zu verleiten, auf einen eingefügten Link zu klicken. Damit wird erfahrungsgemäß Schad-Software auf den entsprechenden PC geladen. Diese kann vom geheimen Ausspähen des Computers bis zu dessen Zerstörung führen. Deshalb empfiehlt die Landkreisverwaltung, etwaige Mails von unbekannten Absendern mit dubiosen Angeboten unverzüglich – ohne den eingefügten Link oder den Anhang zu öffnen –  zu löschen. Auch die Weiterleitung dieser Mails sollte vermieden werden. Nur so kann der Schaden klein gehalten werden.

 

Die Energieagentur gibt Hintergrundinfos zum „richtigen“ Heizungstausch und bietet regelmäßige Beratungssprechstunden an:

Von den 21 Millionen Heizungsanlagen, die in deutschen Kellern stehen, ist rund ein Fünftel älter als 27 Jahre. Das ergab 2014 eine Studie des Verbandes der Energie- und Wasserwirtschaft. Älter als 30 Jahre sind nach Schätzungen eine Million Heizkessel. Die meisten davon dürfen laut EnEV nicht mehr länger laufen. „Diese Regelung gilt für Konstant-Temperaturkessel mit einer Nennleistung von vier bis 400 Kilowatt“, erklärt Jürgen Menzel. Brennwert- und Niedertemperaturkessel sind nicht betroffen. Eine weitere Ausnahme gilt für Anlagen von Hausbesitzerinnen und -besitzern, die seit 2002 oder länger in ihrem Eigenheim wohnen. Der Schornsteinfeger prüft, ob die Vorschrift eingehalten wird.

 

Wann ist die Heizung „alt“?

Eine energetische Prüfung durch einen Fachbetrieb lohnt sich bereits, wenn die Heizungsanlage seit rund 20 Jahren läuft. Denn neben einer erhöhten Anfälligkeit für Störungen kann ein Austausch oftmals wirtschaftlicher sein. Moderne Brennwertkessel verbrauchen zehn bis 25 Prozent weniger Brennstoff als ihre alten Kollegen. Auch wenn die neue Anlage ein paar tausend Euro kostet, lohnt sich das finanziell – und entlastet das globale Klimakonto. Wie alt ein Kessel ist, lässt sich am Typenschild der Anlage ablesen oder aus dem Protokoll des Schornsteinfegers.

 

Erneuerbare Energie einsetzen

Wer in Baden-Württemberg seine Heizungsanlage erneuert, muss dabei das EWärmeG (Erneuerbare-Wärme-Gesetz) beachten. Es besagt, dass bei Inbetriebnahme einer neuen Heizung 15 Prozent der eingesetzten Energie aus erneuerbaren Quellen stammen müssen. Erneuerbare Quellen sind Solarthermie, Holz, Biogas, Bioöl und Wärmepumpen. „Um die Auflage zu erfüllen, stehen aber auch etliche Zusatzoptionen zur Wahl“, erklärt der Agenturleiter. Dazu zählen etwa die Gebäudedämmung, der Einsatz von Photovoltaik, die Kraft-Wärme-Kopplung und ein finanziell geförderter Sanierungsfahrplan fürs Gebäude. Die Regierung will mit dem Gesetz erneuerbaren Energien den Weg bereiten und fossile Brennstoffe zugunsten des Klimaschutzes zurückdrängen.

Die Fachleute der Energieagentur empfehlen, einen Austausch der Heizungsanlage jetzt schon zu planen. Nach einer qualifizierten Beratung folgt die Entscheidung, welcher Heizungstyp mit welcher Leistung und Technik am besten passt. Auch parallele Maßnahmen wie der Austausch der ungeregelten Heizungspumpe, eine Isolierung der Heizungsrohre und ein hydraulischer Abgleich kommen am besten gleich mit in die Planung. Inklusive der Installation gehen dafür schnell ein paar Monate ins Land – und dann werden die Nächte schon wieder kühler.

Detaillierte und neutrale Informationen zur Austauschpflicht für alte Heizungen, zum EWärmeG und allen anderen Themen rund um die energetische Gebäudesanierung erhalten Interessierte bei der Energieagentur Rems-Murr unter 07151-9751730 oder per Mail an info@ea-rm.de. Auch mit den einschlägigen Förderprogrammen sind die Spezialisten bestens vertraut. Weitere Informationen sind auch auf der Homepage unter www.energieagentur-remsmurr.de zu finden.

 

(saw/01.09.2017)

Informationsicon
http://www.rems-murr-kreis.de//landratsamt-und-politik/aktuelles