Rems-Murr-Kreis (Druckversion)
Autor: Gelöschter Benutzer
Artikel vom 08.08.2017

Landratsamt reagiert auf Herausforderungen durch Reichsbürger

Landratsamt reagiert auf Herausforderungen durch Reichsbürger

Referentin Dipl.-Psych. Beatrice Wypych vom Institut Psychologie und Bedrohungsmanagement in Darmstadt, Systemische Therapeutin und Mediatorin erläutert den Seminar-Teilnehmern aktuelle Beispiele. / Foto: Landratsamt

Seminar für Mitarbeiter / Kreisverwaltung stellt keine Staatsangehörigkeitsausweise mehr aus

 

Sogenannte Reichsbürger stellen eine besondere Herausforderung für Behörden dar. Das Landratsamt Rems-Murr-Kreis reagiert darauf mit zwei Maßnahmen: Unter dem Titel „Reichsbürger: Phänomen – Umgang – Risikoeinschätzung“ fand jüngst auf Initiative der Fachstelle für Demokratieförderung und Rechtsextremismusprävention eine Informationsveranstaltung für die Mitarbeiter des Landratsamts statt. Die Teilnehmer kamen insbesondere aus den Bereichen Ordnung und Soziales, vertreten waren allerdings auch alle anderen Dezernate. Die Rechtsgebiete der betroffenen Bereiche sind also unterschiedliche, gemeinsam ist allen jedoch, dass die „Reichsbürger“ das Landratsamt Ressourcen kosten. Neben der Arbeitszeit und der Mühe, die für diese Kunden eingesetzt wird, kommt es bundesweit auch immer wieder zu Übergriffen auf Mitarbeiter öffentlicher Behörden.

Während dieser ganztägigen Veranstaltung wurden den Mitarbeitenden Verhaltensstrategien, Handlungssicherheit und die Kompetenz zur genaueren Einschätzung des Gewaltrisikos vermittelt. Im Vordergrund stand dabei, wie man sich als Mitarbeiter gegenüber den Reichsbürgern in Konfliktsituationen bestenfalls verhalten sollte. Anhand von Videobeispielen wurden verschiedenen Situationen mit Reichsbürgern analysiert und diskutiert. Die Referentin Dipl.-Psych. Beatrice Wypych vom Institut Psychologie und Bedrohungsmanagement in Darmstadt, Systemische Therapeutin und Mediatorin, griff dabei auch konkrete Fälle der Mitarbeitenden auf.

Außerdem hat sich die Kreisverwaltung in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung dazu entschlossen, künftig Staatsangehörigkeitsausweise nur noch bei Nachweis eines berechtigten Interesses auszustellen. Mit einem Staatsangehörigkeitsausweis kann die deutsche Staatsangehörigkeit nachgewiesen werden. Dieser Ausweis wird von der Staatsangehörigkeitsbehörde ausgestellt. Der Ausweis kann beispielsweise erforderlich sein im Falle der Adoption eines ausländischen Kindes durch einen Deutschen. „Reichsbürger“ beantragen in zahlreichen Fällen ohne erkennbaren Anlass die Ausstellung solcher Ausweise und verursachen hierdurch unnötigen Aufwand für die Kreisverwaltung.

„Das Ziel der Schulungsaktion war es, unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Rücken zu stärken und sie besser auf die Herausforderung durch Reichsbürger vorzubereiten“, sagt Landrat Dr. Richard Sigel. „Gleiches gilt für die Neuerung, dass wir Staatsangehörigkeitsausweise nur noch dann ausstellen, wenn der Wunsch berechtigt ist. Auf diese Weise streichen wir einen unnötigen Verwaltungsaufwand.“

 

(saw/8.8.17)

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