Rems-Murr-Kreis (Druckversion)
Autor: Gelöschter Benutzer
Artikel vom 21.07.2017

Ausbau der K 1914 ist Thema im UVA am 18. September

Ausbau der K 1914 ist Thema im UVA am 18. September

Landrat Dr. Richard Sigel antwortet auf die Resolution des Winnender Gemeinderats und der Winnender Kreisräte zum Ausbau der Kreisstraße von Höfen nach Bürg.

 

In dem Brief an Oberbürgermeister und Kreisrat Hartmut Holzwarth und die Winnender Kreisräte Bettina Jenner-Wanek, Willi Halder, Norbert Sailer und Uwe Voral schreibt der Landrat:

„Die Resolution des Winnender Gemeinderats und der Winnender Kreisräte zum Ausbau der K 1914 hat mich erreicht. Ein Thema, das mir ja bereits im Rahmen meines Antrittsbesuchs vorgestellt wurde und dem seither eine entsprechend hohe Priorität im Straßenbauamt  eingeräumt wird. Seitdem  wurde und wird dieses Vorhaben auch kontinuierlich vorangetrieben.

Für die Unterstützung der Stadt beim notwendigen Grunderwerb für das Projekt und auch die sonst sehr gute und konstruktive Zusammenarbeit zwischen unseren Verwaltungen bedanke ich mich ausdrücklich.

Zum Stand des Projekts selbst kann ich Ihnen mitteilen, dass die straßenbauliche Planung der Maßnahme abgeschlossen ist. Das Projekt ist jedoch mit einigen naturschutzrechtlich relevanten Eingriffen verbunden. Die ursprüngliche naturschutzrechtliche Begleitplanung musste aufgrund zwischenzeitlich neuer Rahmenbedingungen grundlegend überarbeitet werden. Der aktualisierte landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) wird nun in Kürze fertiggestellt sein. Die Voraussetzungen für den zeitnahen Einstieg in ein Planfeststellungsverfahren sind somit geschaffen.

Das Projekt wurde losgelöst von der Resolution vom Straßenbauamt bereits für die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses (UVA) am  Montag, 18. September 2017, angemeldet. Im Vorfeld der Sitzung wird das Straßenbauamt selbstverständlich noch für ein Abstimmungsgespräch auf Arbeitsebene auf die Stadt zukommen.

Das Straßenbauamt wird in der Sitzung die Details der Planung vorstellen und die Ermächtigung für die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens im Herbst 2017 beantragen. Die Gesamtprojektkosten werden von unseren Fachleuten auf über 3 Mio. € geschätzt. Diese hohen Investitionskosten sind eine große Hürde, allerdings stimmt optimistisch, dass die notwendigen Voraussetzungen für eine Förderung von bis zu 50 % vorliegen.“

 

(saw/21.7.17)

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