Rems-Murr-Kreis (Druckversion)
Autor: Martina Keck
Artikel vom 12.06.2020

Landratsamt kehrt ab 15. Juni zum Regelbetrieb zurück - mit Maske

Bürgerinnen und Bürger müssen eine Maske tragen und sollten möglichst vorab einen Termin vereinbaren – außer bei den Zulassungsstellen und der Führerscheinstelle / Corona-Hotline wird immer seltener genutzt

Da die Infektionszahlen im Zusammenhang mit dem Coronavirus in den letzten Wochen stabil niedrig waren, kehrt das Landratsamt Rems-Murr-Kreis ab Montag, 15. Juni 2020 zum Regelbetrieb zurück. Das bedeutet: Das Landratsamt und seine Außenstellen haben wieder regulär geöffnet. Wichtig ist: Bürgerinnen und Bürger müssen in den Liegenschaften der Kreisverwaltung eine Alltagsmaske tragen und sollten in der Regel vorab einen Termin vereinbaren. Letzteres kann je nach Bereich unterschiedlich sein. Selbstverständlich gelten auch im Landratsamt die Abstands- und Hygieneregeln.

Weiterhin ohne Termin können Bürgerinnen und Bürger in die KFZ-Zulassungsstellen Waiblingen, Schorndorf und Backnang sowie in die Führerscheinstelle in Waiblingen kommen. In den Morgenstunden kann es hier zu Wartezeiten kommen, die erfahrungsgemäß ab dem späten Vormittag geringer sind.

Eine weitere Ausnahme ist die Verwaltung der AWRM in der Stuttgarter Straße 110 in Waiblingen: Hier ist der Zutritt nur mit Termin möglich.

Infos zur Corona-Hotline:

Angesichts der geringen Zahl der Neuinfektionen wird auch die Corona-Hotline der Kreisverwaltung immer seltener angerufen. Daher gelten ab Montag, 15. Juni, folgende Erreichbarkeitszeiten: Unter der Telefonnummer 07151/501-3000 können sich Bürgerinnen und Bürger montags und donnerstags von 8 bis 13 Uhr an das Gesundheitsamt wenden.
Zu den nicht besetzten Zeiten können sich die Bürgerinnen und Bürger per Mail unter corona@rems-murr-kreis.de an das Gesundheitsamt wenden.  

Zudem steht die Bürgerhotline des Landesgesundheitsamts unter der Telefonnummer 0711-904 39555 für Fragen bereit – montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr.    

(keck/12.06.20)

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