Rems-Murr-Kreis (Druckversion)
Autor: Martina Keck
Artikel vom 18.11.2020

Rems-Murr-Kreis hebt Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht auf

Nach Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart im Eilverfahren / Allgemeinverfügung zur Sperrstunde wird auch aufgehoben

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat mit Beschluss vom 10. November dem Antrag eines Bürgers stattgegeben, der sich gegen eine vom Landratsamt Rems-Murr-Kreis angeordnete Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in sognannten Verdichtungszonen - konkret in Winnenden - gewandt hatte (Az.: 16 K 5206/20).

Im Landratsamt hat man den Beschluss geprüft und sich nun dazu entschieden, die Allgemeinverfügungen zur Maskenpflicht und zur Sperrstunde aufzuheben. Eine entsprechende Aufhebungsverfügung wird zeitnah bekanntgemacht. Das bedeutet: Maskenpflicht gilt im Rems-Murr-Kreis dann entsprechend der Corona-Verordnung des Landes. Das heißt wiederum: In Fußgängerzonen ist eine Maske zu tragen, wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann – auch in Winnenden. Die Regelung gilt ab Donnerstag, 19. November.

„Uns war bei der Regelung, die wir als Rahmen für eine entsprechende Ausgestaltung durch die Kommunen verstehen, wichtig, dass mit den Städten und Gemeinden selbst die Ortskundigen dort zusätzlich Zonen ausweisen können, wo es wegen erfahrungsgemäß hohem Publikumsverkehr sinnvoll ist“, betont Linda Port, stellvertretende Dezernentin Ordnung, Gesundheit und ÖPNV.

„Angesichts des Beschlusses des Verwaltungsgerichts heben wir nun unsere Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht im Interesse einer landeseinheitlichen Regelung auf. Dasselbe gilt für die Allgemeinverfügung zur Sperrstunde, die durch die Schließung der Gastronomie überflüssig geworden ist“, so Port weiter.

Der Rems-Murr-Kreis wird jedoch – auch nach Rücksprache mit der Stadt Winnenden – in Richtung Land adressieren, dass bei einer Aktualisierung der Corona-Verordnung eine Regelung der Maskenpflicht auf Märkten im Freien hilfreich wäre. Ebenso wäre es aus Sicht des Rems-Murr-Kreises wünschenswert, wenn das Land über seine Verordnung die Möglichkeit schaffen würde, dass die Kommunen mit ihrer Ortskenntnis und Erfahrung Verdichtungszonen ausweisen können.

Winnendens Oberbürgermeister Hartmut Holzwarth ergänzt: „Die Rücknahme nach dem Stuttgarter Urteil ist vernünftig, da es ja noch die landeseinheitliche Regelung gibt. Im Bereich Kornbeckstraße/Unterführung, wo diese nicht gilt, appellieren wir nun an die Bevölkerung mit dem Schlagwort ‚Kein Abstand möglich, dann Maske“.

Hintergrund:

Die Maskenpflicht hilft im Kampf gegen das Coronavirus, das ist aktuell Stand der Forschung. Wichtig ist: Das Urteil stellt nicht die Maskenpflicht an sich in Frage. Es geht hier vielmehr um ein Detail, das den Städten und Gemeinden eine größtmögliche Flexibilität ermöglichen sollte. Der Rems-Murr-Kreis war in Sachen Maskenpflicht über die Verordnung des Landes hinausgegangen.

Link zur Aufhebungsbekanntmachung.

(keck/18.11.20)

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