Rems-Murr-Kreis (Druckversion)
Autor: Leonie Ries
Artikel vom 21.08.2020

Anhörung bei Ordnungswidrigkeiten- verfahren auch online

Symbolfoto. Foto: Pixabay
Symbolfoto. Foto: Pixabay

Online-Portal vereinfacht bei Ordnungswidrigkeiten die Rückmeldung ans Amt und beschleunigt das Verfahren 

Bürgerinnen und Bürger, die z.B. geblitzt wurden oder falsch geparkt haben, können ab sofort die Anhörung beim Ordnungswidrigkeiten-Verfahren auch digital abwickeln. Die kontaktierten Personen erhalten mit dem postalischen Anhörungsschreiben Login-Daten für das Online-Portal des Ordnungsamtes. Dort können sie nach der Anmeldung Details zur Ordnungswidrigkeit einsehen. Der Zugang ist nur mit den persönlich übersandten Zugangsdaten möglich und kann nur für diesen einen Vorgang genutzt werden.

Im Online-Portal können die Bürgerinnen und Bürger Beweisfotos bei Geschwindigkeitsverstößen einsehen, sich zu dem Vorgang äußern und weitere Angaben wie etwa zum Fahrzeugführenden machen.

Das Onlineverfahren beschleunigt die Verwaltungsabläufe für beide Seiten, da der Postweg entfällt und die hinterlegten Angaben direkt dem Verfahren zugeordnet werden können.

Das Angebot der Online-Anhörung ist freiwillig. Es können natürlich auch weiterhin Rückmeldungen in Papierform eingereicht werden.

(jas/21.8.20)

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