Wilder Müll im Außenbereich
Bei wilden Müllablagerungen handelt es sich im harmlosesten Fall um Pflanzenabfälle oder Lebensmittelverpackungen und im schlimmsten Fall um Behälter mit chemischen Stoffen oder alte Autobatterien, durch die eine Gefährdung von Boden und Grundwasser ausgehen kann, wenn zum Beispiel giftige Chemikalien durch Niederschlagswasser in den Untergrund eingetragen werden.
Häufig kann der Verursacher ermittelt werden und es wird ein Bußgeld verhängt. Bei der Ermittlung des Verursachers arbeiten wir eng mit der örtlichen Polizeibehörde und der Gemeindeverwaltungen zusammen. Erste Anlaufstelle für eine Anzeige sollte das örtliche Polizeirevier sein, da von dort aus eine schnelle Ermittlung eingeleitet wird.
Das Landratsamt bittet die Bürgerinnen und Bürger, solche Müllablagerungen der oben genannten Stelle anzuzeigen oder selbst auf den Verursacher zuzugehen.