Rems-Murr-Kreis (Druckversion)

Wilder Müll im Außenbereich

Bei wilden Müllablagerungen handelt es sich im harmlosesten Fall um Pflanzenabfälle oder Lebensmittelverpackungen und im schlimmsten Fall um Behälter mit chemischen Stoffen oder alte Autobatterien, durch die eine Gefährdung von Boden und Grundwasser ausgehen kann, wenn zum Beispiel giftige Chemikalien durch Niederschlagswasser in den Untergrund eingetragen werden.

Häufig kann der Verursacher ermittelt werden und es wird ein Bußgeld verhängt. Bei der Ermittlung des Verursachers arbeiten wir eng mit der örtlichen Polizeibehörde und der Gemeindeverwaltungen zusammen. Erste Anlaufstelle für eine Anzeige sollte das örtliche Polizeirevier sein, da von dort aus eine schnelle Ermittlung eingeleitet wird.

Das Landratsamt bittet die Bürgerinnen und Bürger, solche Müllablagerungen der oben genannten Stelle anzuzeigen oder selbst auf den Verursacher zuzugehen.

Rechtsgrundlage

Das unerlaubte Entsorgen von Müll kann auch eine strafrechtliche Verfolgung nach dem Umweltstrafrecht (Strafgesetzbuch § 326: Unerlaubter Umgang mit Abfällen) mit Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe zur Folge haben.

Aufgaben und Verfahren

  • Bearbeiten von Umweltmeldungen und Anzeigen
  • Sachverhalts- und sogenannte Störerauswahl. Störer ist in der Regel der Verursacher oder, falls dieser nicht bekannt ist, der Grundstückseigentümer
  • Anordnen der Maßnahmen zur Gefahrenabwehr an den Störer
  • Beseitigen des Mülls auf Kosten des Störers als sogenannte Ersatzvornahme
  • Ahndung von Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern
  • Strafanzeigen.

Ansprechpartner

Weitere Informationen

Die Abfallwirtschaft Rems-Murr AöR (AWRM) organisiert das Einsammeln von Abfällen von Privathaushalten. Sie betreibt im Landkreis Deponien, Wertstoffstationen, Recyclinghöfe, eine Kompostanlage, Häckselplätze und Problemmüllsammelstellen. Für die Abgabe von Altglas und Altpapier stehen im ganzen Kreisgebiet Depotcontainer bereit. Das Umweltmobil ist auf drei Sammeltouren mit über 90 Haltestellen jedes Jahr im Einsatz.

Die ordnungsgemäße Beseitigung von Abfällen über die AWRM ist nicht unverhältnismäßig teuer. Häufig handelt es sich bei den illegal entsorgten Abfällen um Abfälle zur Verwertung, die an den entsprechenden Sammelstellen kostenlos abgegeben oder kostengünstig als Sperrmüll von der AWRM abgeholt werden können.

Bitte beachten Sie auch unser Merkblatt zum Thema Verbrennen von pflanzlichen Abfällen (PDF-Datei)

Informationsicon
http://www.rems-murr-kreis.de/