Rems-Murr-Kreis (Druckversion)
Autor: Martina Nicklaus
Artikel vom 26.02.2018

Der Rems-Murr-Kreis setzt ein Zeichen gegen unnötigen Verkehrslärm

Der Rems-Murr-Kreis setzt ein Zeichen gegen unnötigen Verkehrslärm

Beispiel einer Lärmtafel in Bayern. Foto: Bayerisches Polizeiverwaltungsamt
Beispiel einer Lärmtafel in Bayern
Die erneuerte Fahrbahn auf der B14 zwischen der Fischbachbrücke in Sulzbach an der Murr und Großerlach sorgt für Sicherheit und weniger Lärm. Foto: Landratsamt
Erneuerte Fahrbahn auf der B14 zwischen der Fischbachbrücke in Sulzbach an der Murr und Großerlach

Das Maßnahmenpaket der Kreisverwaltung wurde vom Umwelt- und Verkehrsausschuss einstimmig beschlossen.

Verkehrs- und Motorradlärm ist auch im Rems-Murr-Kreis immer wieder ein Streitthema, nicht zuletzt weil der Landkreis zahlreiche attraktive Strecken für Motorradfahrer und für Freizeitfahrten mit dem Auto bietet. Eine Umfrage des Umweltbundesamtes aus dem Jahr 2016 ergab, dass sich gut drei Viertel der Menschen, die in der Nähe von Straßen leben, durch den Verkehrslärm gestört oder belästigt fühlen. Auch im Rems-Murr-Kreis gibt es immer wieder Beschwerden über störenden Verkehrslärm, etwa aufheulende Motoren an beliebten Freizeitstrecken.

Der Landkreis hat deshalb eine Konzeption erarbeitet, um ein Zeichen gegen unnötigen Verkehrslärm zu setzen. Das Ziel dieser Maßnahme, die der Umwelt- und Verkehrsausschuss in seiner Sitzung am Montag, 26. Februar, beschlossen hat, ist es vor allem, die Verkehrsteilnehmer zu sensibilisieren. Zu den konkreten Projekten gehören daher verstärkte Kontrollen des kreiseigenen Messtrupps mit der Polizei während der Motorradsaison. Aber auch das Aufstellen eines Lärm-Displays am Straßenrand ist geplant, ebenso wie die Aktion „Gelbe Karte“ in Form eines Schreibens an auffällige Fahrer. Unter dem Titel „Lärm macht krank“ ist zudem eine Medienkampagne angedacht.

Bei der Erstellung der Konzeption wurde aber auch deutlich, dass mehrere Aspekte eine flächendeckende Minimierung des Verkehrslärms erschweren: Zum einen liegt der durch den Straßenverkehr verursachte Lärm in den überwiegenden Fällen im erlaubten Bereich. Das bedeutet, dass die allermeisten Fahrzeuge auf die durch sie verursachten Lärmemissionen zugelassen sind und diese Geräusche grundsätzlich zulässig verursachen. Hinzu kommt die Schwierigkeit, dass Motorradfahrer wegen des Helms bei Verstößen nicht ohne weiteres identifiziert werden können.

Eine Umfrage bei anderen Städten und Landkreisen hat ergeben, dass viele vor demselben Problem stehen und es bisher keinen Masterplan gibt, um hier einen Ausgleich zwischen legalem Fahrvergnügen und Gesundheitsbelastung zu schaffen. Deshalb ist dem Landratsamt eine enge Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden umso wichtiger – mit dem Ziel, gemeinsam ein Zeichen gegen unnötigen Verkehrslärm zu setzen. So haben die Kommunen zum Beispiel die Möglichkeit, Lärmaktionspläne aufzustellen, um innerörtliche Geschwindigkeitsbegrenzungen zur Nachtzeit zu erreichen.

Bauliche Maßnahmen oder Geschwindigkeitsreduzierungen bieten sich im Übrigen in den Gebieten, die hauptsächlich unter saisonalen Motorradlärm leiden, in der Regel nicht an. Voraussetzung für solche Maßnahmen wäre ein Lärmpegel, der im Jahresmittelwert errechnet wird. Da keine durchgängig hohe Lärmbelastung gegeben ist, kann eine dauerhafte Geschwindigkeitsbegrenzung rechtlich nicht durchgesetzt werden. Auch ist nicht die zu hohe Geschwindigkeit der Motorräder für den Lärm ursächlich, sondern das Fahren mit hohen Drehzahlen. Um eine Lärmreduzierung zu erreichen, sollen probeweise vorhandene Sitzbänke an Treff- und Sammelpunkten für Motorradfahrer entfernt werden. Ein Beispiel hierfür ist der Rastplatz an der B14 zwischen Sulzbach und Großerlach, der sogenannten Applauskurve. Hier hat man beobachtet, dass Motorradfahrer sich an dieser Stelle gegenseitig ihre Fahrkünste vorführen. Zwischen der Fischbachbrücke in Sulzbach an der Murr und Großerlach hat der Rems-Murr-Kreis im Herbst den Fahrbahnbelag der B14 übrigens mit Bundesmitteln aufwändig saniert. Um trotz neuem Belag den Streckenabschnitt für Raser nicht noch attraktiver werden zu lassen, wurde von den Verkehrsbehörden des Landkreises, des Regierungspräsidiums und dem Polizeipräsidium Aalen entschieden, im Bereich des Unfallschwerpunkts Blockhauskurve Rüttelstreifen und eine Geschwindigkeitsreduzierung anzuordnen. Der Erfolg dieser Maßnahmen soll am Ende des Jahres beurteilt werden. In Sachen Sicherheit und Lärm ist die Strecke damit nun optimal gerüstet.

(nick/26.02.18)

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