Rems-Murr-Kreis (Druckversion)
Autor: Gelöschter Benutzer
Artikel vom 15.03.2017

4. Projektaufruf für LEADER-Projekte im Schwäbischen Wald

4. Projektaufruf für LEADER-Projekte im Schwäbischen Wald

300.000 € EU-Fördermittel stehen zur Verfügung

 

In der LEADER-Region Schwäbischer Wald können sich im Rahmen des 4. Projektaufrufs erneut innovative Projektideen um Fördermittel aus dem LEADER-Programm bewerben. LEADER ist ein Förderprogramm der EU und des Landes Baden-Württemberg zur Stärkung des ländlichen Raums.

Es können Vorhaben von Kommunen, Vereinen, Verbänden, Unternehmen und auch Einzelpersonen gefördert werden. Voraussetzung ist, dass diese im Gebiet der LEADER-Aktionsgruppe mit ihren 28 Mitgliedskommunen umgesetzt werden und einen Beitrag zu den Zielen des Regionalen Entwicklungskonzepts (REK) im Schwäbischen Wald leisten. Weitere Projektaufrufe sind in der gesamten Förderperiode bis Ende 2020 regelmäßig vorgesehen. Eine frühzeitige Absprache mit der LEADER-Geschäftsstelle wird empfohlen.   

Die Projekte werden vom Auswahlausschuss des Regionalentwicklung Schwäbischer Wald e.V. nach einem transparenten und überprüfbaren Auswahlverfahren anhand objektiver Kriterien bewertet und zur Antragstellung bei LEADER ausgewählt. Die Projektauswahlkriterien, die Fördersatztabelle sowie das Regionale Entwicklungskonzept können Sie auf der Homepage einsehen.  

Die Details zum 4. Projektaufruf sind:

Die Frist zur Einreichung von Projekten beginnt am 13. März und endet am 05. Mai 2017. Voraussichtlicher Auswahltermin ist der 22. Juni 2017. Es können Vorhaben für die 7 Handlungsfelder des Regionalen Entwicklungskonzepts eingereicht werden: Wohnen und Leben, Demographischer Wandel, Attraktive Familienregion, Mobilität, Natürliche Ressourcen, Nachhaltiger Tourismus und Wirtschaft. Insbesondere wird auf die Fördergelder in den Bereichen Kunst & Kultur, Innovative Maßnahmen für Frauen und Landschaftspflege hingewiesen. Die Höhe des EU-Fördermittelbudgets beträgt 300.000 €. Hinzu kommen Landesmittel in entsprechendem Verhältnis. Die Bagatellgrenze der Fördersumme beträgt 5.000 €. Die Obergrenze der förderfähigen Projektkosten (netto) beträgt 600.000 €.  

Zur Prüfung Ihrer Projektidee sowie für Auskünfte zum Projektaufruf und zur LEADER-Förderung wenden Sie sich bitte an die LEADER-Geschäftsstelle:  

 

Regionalentwicklung Schwäbischer Wald e.V.

Regionalmanagement Julia Bär und Jessica Welz

Marktplatz 10, 71540 Murrhardt

E-Mail: j.baer.leader@murrhardt.de

             j.welz.leader@murrhardt.de

Tel.:     07192 213-270 oder 07192 213-271

Homepage: www.leader-schwaebischerwald.de

 

Zur Information: Die 28 Mitgliedsgemeinden der LEADER-Aktionsgruppe Schwäbischer Wald verteilen sich auf vier Landkreise. Im Landkreis Heilbronn sind dies Löwenstein und Wüstenrot. Im Ostalbkreis sind Durlangen, Eschach, Göggingen, Gschwend, Heuchlingen, Obergröningen, Ruppertshofen, Schechingen, Spraitbach, Täferrot sowie der Ortsteil Untergröningen der Gemeinde Abtsgmünd beteiligt. Mitgliedsgemeinden im Rems-Murr-Kreis sind Althütte, Großerlach, Kaisersbach, Murrhardt, Rudersberg, Spiegelberg, Sulzbach an der Murr, Welzheim sowie die Ortsteile Pfahlbronn und Vordersteinenberg der Gemeinde Alfdorf. Im  Landkreis Schwäbisch Hall sind die Gemeinden Fichtenberg, Gaildorf, Mainhardt, Oberrot, Sulzbach-Laufen sowie der Ortsteil Bibersfeld der Stadt Schwäbisch Hall vertreten.

(saw/15.3.17)

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