Rems-Murr-Kreis (Druckversion)

Aktuell

Ab sofort haben Sie die Möglichkeit die Ersterteilung Ihres Führerscheins online zu beantragen.

Hier gehts zum Online-Antrag.

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Bitte vereinbaren Sie online einen Termin, bevor sie in die Führerscheinstelle kommen. Es können nur Kundinnen und Kunden mit Termin bedient werden. 

Die Online-Terminreservierung finden Sie hier: Online Terminvereinbarung

Eine Terminvereinbarung zur Antragsabgabe ist NICHT vorgesehen. Anträge zur Erteilung einer weiteren Faherlaubnisklasse sind weiterhin über die örtlich zuständige Stadtverwaltung oder das örtlich zuständige Bürgermeisteramt Ihres Wohnortes einzureichen.

Es ist auch weiterhin möglich, Anträge im verschlossenen und an die Fahrerlaubnisbehörde adressierten Umschlag in den Briefkasten des Landratsamtes in Waiblingen einzuwerfen. 

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Sie haben eine Frage oder ein Anliegen?

Wir sind per E-Mail an fahrerlaubnis(@)rems-murr-kreis.de sowie telefonisch für Sie erreichbar. Die einzelnen Bereiche sind über folgende Rufnummern erreichbar:

  • Allgemeine Führerscheinerteilungen: 07151 501-1520
    • Inhaltliche Fragen zu allgemeinen Führerscheinerteilungen können nur von diesem Team beantwortet werden. Bitte wenden Sie sich hinsichtlich solcher Fragen daher nur an dieses Team. Wir danken für Ihr Verständnis.
  • Neuerteilung der Fahrerlaubnis (nach vorheriger Entziehung): 07151 501-1519
  • Fahrlehrer- und Fahrschulerlaubnis: 07151 501-1129 oder 07151 501-1324
  • Gewerblicher Güterkraftverkehr (Erlaubnis- und Lizenzerteilung für Transportunternehmen): 07151 501-1554
  • Überprüfung der Fahrtauglichkeit: 07151 501-1554

Ihre Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes Rems-Murr-Kreis

Fahrerlaubnisbehörde

Die Fahrerlaubnisbehörde ist zuständig für:

  • allgemeine Führerscheinerteilungen
    • Begleitetes Fahren ab 17
    • Ersterteilung einer Fahrerlaubnis
    • Ersatzführerschein beantragen
    • Führerschein - Umtausch (Papierführerschein in Kartenführerschein)
    • Erweiterung einer Fahrerlaubnis
    • Namensänderung
    • Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis
    • Berufskraftfahrer-Qualifikation (Grundqualifikation, Weiterbildung)
    • Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung

         Auskunft unter Telefonnummer: 07151 501-1520

  • die Neuerteilung der Fahrerlaubnis (nach vorheriger Entziehung)
    Auskunft unter Telefonnummer: 07151 501-1519
  • die Fahrlehrer- und Fahrschulerlaubnis
    Auskunft unter Telefonnummer: 07151 501-1129 oder 1324
  • die Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung
    Auskunft unter Telefonnummer: 07151 501-1520
  • die Erlaubnis für den Gewerblichen Güterkraftverkehr (Erlaubnis- und Lizenzerteilung für Transportunternehmen)
    Auskunft unter Telefonnummer: 07151 501-1554
  • die Überprüfung der Fahrtauglichkeit
    Auskunft unter Telefonnummer: 07151 501-1554

Vom Antrag zum Führerschein

Damit Sie Ihren Führerschein zum geplanten Zeitpunkt in Händen halten können, sollten Sie den Antrag möglichst frühzeitig stellen; dies ist bereits sechs Monate vor Erreichen des erforderlichen Mindestalters möglich. Die erforderlichen Unterlagen für jede Führerscheinklasse erfahren Sie unter dem Punkt "Erforderliche Antragsunterlagen".

Nach Eingang des Antrags prüft die Fahrerlaubnisbehörde, ob für Sie Eintragungen im Fahreignungsregister (FAER) beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg oder sonst Eignungsbedenken vorliegen. Sollte dies der Fall sein, werden Sie von der Behörde unterrichtet, wie die Fahreignungsbedenken ausgeräumt werden können.

Wenn alles in Ordnung ist, wird der Führerschein bei der Bundesdruckerei in Berlin bestellt und der zuständigen Technischen Prüfstelle elektronisch der Prüfauftrag erteilt. Sie werden hierüber schriftlich informiert.

Die theoretische Prüfung darf frühestens drei Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor Erreichen des erforderlichen Mindestalters abgelegt werden.

Die bestandene theoretische Prüfung bleibt nur ein Jahr gültig; läuft diese Frist ab, dann muss sie wiederholt werden, weil sonst keine Zulassung zur praktischen Prüfung erfolgen darf. Die praktische Prüfung bleibt hingegen zwei Jahre gültig. Ist diese Frist abgelaufen, darf die Fahrerlaubnis nicht mehr erteilt werden.

In der Regel händigt der Sachverständige oder Prüfer nach bestandener Prüfung den Führerschein aus. Hierfür trägt er auf dem Dokument das Aushändigungsdatums ein. Er darf nur ausgehändigt werden, wenn die Identität des Bewerbers zweifelsfrei feststeht. Andernfalls wird auch keine Prüfungsfahrt durchgeführt. Sie müssen deshalb zur Prüfung Ihr Ausweisdokument mitbringen.

Erst mit Aushändigung des Führerscheins gilt die Fahrerlaubnis als erteilt!

Sollte ein Führerschein zum Zeitpunkt der Prüfung für Sie ausnahmsweise nicht bei der Technischen Prüfstelle vorliegen, wird Ihnen eine Bescheinigung über die bestandene Prüfung ausgehändigt. Diese Bescheinigung berechtigt Sie allerdings noch nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen. Vielmehr müssen Sie das Dokument bei der Fahrerlaubnisbehörde vorlegen, damit Ihnen dort ein befristeter Vorläufiger Nachweis der Fahrerlaubnis (VNF) ausgehändigt werden kann, mit dem Sie dann fahren dürfen. Der Führerschein wird ggf. nachbestellt und baldmöglich an Sie ausgegeben.

Anerkennung von Stellen für die Schulung in erster Hilfe

Durch das Landratsamt Rems-Murr-Kreis anerkannte Erste Hilfe-Stellen

Die zuständige Behörde hat die Stellen nach § 68 Abs. 1 Satz 1 Fahrerlaubnisverordnung (FeV), die durch Anerkennungsbescheid gesondert anerkannt werden, öffentlich bekannt zu machen, § 68 Abs. 1 Satz 4 FeV.

Durch das Landratsamt anerkannte Stellen für die Schulung in Erster Hilfe:

  • Paulinenpflege Winnenden e.V., Ringstraße 106, 71364 Winnenden (Anspechpartner: Herr Dr. Dietrich Hub, Telefon: 07195 695-1019)

  • Hilfsbereit - Dein Erste Hilfe Kurs, Evangelisch-methodistische Kirche, EmK-Backnang, Albertstraße 5, 71522 Backnang (Ansprechpartner: Frau Nicole Stahl, Telefon: 0176 32728643)

Eine jeweils aktuelle Liste weiterer anerkannter Stellen im Rems-Murr-Kreis ist – über eine regionale Suchmaske aufgeschlüsselt nach Ländern und nach Stadt- und Landkreisen – im Internet abrufbar unter: www.bg-qseh.de/ExtraEH/erstview.nsf/ShowErst

    Einführung – Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN)

    Es kann ab dem 23.05.2021 kein 95-Schlüssel mehr im Führerschein eingetragen werden - wir können und müssen nur noch einen Fahrerqualifikationsnachweis (FQN) bestellen (zusätzliche Karte zum Führerschein.)

    Zukünftig erfolgt die Beantragung aller C und D-Klassen sowie die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung auf einem separaten Antragsformular. Dieses wurde hier auf unserer Homepage eingestellt.

    Die Fahrerlaubnisbehörde bestellt dann die FQN-Karte bei der Bundesdruckerei in Berlin. Von dort wird der FQN dann direkt an den Antragsteller versandt. Nur im Falle einer Express-Beantragung, wird der FQN auch an die Fahrerlaubnisbehörde versandt. Die Verlängerung der Fahrerlaubnis Klasse C und D wird parallel verarbeitet und kommt immer an die Fahrerlaubnisbehörde zurück und muss bei dieser abgeholt werden.

    Ersterteilung des Führerscheins online beantragen

    Ab sofort haben Sie die Möglichkeit die Ersterteilung Ihres Führerscheins online zu beantragen.

    Hier gehts zum Online-Antrag.

    Weitere Infos erhalten sie hier. (PDF-Datei)

    Informationsicon
    http://www.rems-murr-kreis.de//bauen-umwelt-und-verkehr/fahrerlaubnisbehoerde-fuehrerschein/fahrerlaubnisbehoerde-allgemein