Rems-Murr-Kreis (Druckversion)

Tierseuchenbekämpfung

Gemälde Rind
Gemälde Rind Autor: Landratsamt
Rinder auf der Weide
Rinder auf der Weide Autor: Landratsamt

Hierzu gehören nicht nur die klassischen Tierseuchen wie Maul- und Klauenseuche oder Geflügelpest, sondern auch andere Infektionskrankheiten, die wirtschaftlichen Schaden verursachen oder sogar die Gesundheit des Menschen gefährden können.

Zu den Aufgaben zählen daher neben der Überwachung von Tieren und Tierbeständen auf das Vorkommen bestimmter Krankheiten auch die gezielte Bekämpfung anzeigepflichtiger Tierseuchen wie der Blauzungenkrankheit im Rems-Murr-Kreis. Auch die Einhaltung der Vorschriften der Tierkennzeichnung, die wichtige Voraussetzung für die Rückverfolgbarkeit im Seuchenfall ist, wird von den amtlichen Tierärzten kontrolliert.

Die Tätigkeit auf dem Gebiet der Tierseuchenbekämpfung schließt dabei aber nicht nur Nutztiere wie Rinder, Schweine oder Bienen ein, sondern auch Heimtiere und Wildtiere wie Füchse oder Wildschweine. So unterliegen zum Beispiel auch die Ausstellung von Gesundheitsbescheinigungen für Tiere, die im Reiseverkehr mit ins Ausland genommen oder dorthin verkauft werden der amtlichen Überwachung.

Unterstützung erfolgt durch praktische Tierärzte bei der regelmäßigen Beprobung von Tierbeständen sowie durch die Jäger im Rems-Murr-Kreis, die das Probenmaterial für die Tollwut- und Schweinepestuntersuchungen liefern.

Coronaviren bei Heim- und Nutztieren

Das Friedrich-Löffler-Institut (Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit) stellt auf seiner Homepage  aktuelle Informationen zur möglichen Rolle von Tieren beim aktuellen Coronavirusgeschehen beim Menschen zur Verfügung.

Häufig gestellte Fragen (PDF-Datei)

Blauzungenkrankheit

Seit 18. Juli 2022 ist Baden-Württemberg wieder vollständig "frei" von Blauzungenkrankheit.

Weiterhin wird empfohlen, auch in den nunmehr "seuchenfreien" Gebieten die BTV-Impfungen unverändert fortzuführen.
Die aktuellen Regelungen zur Tilgung, Überwachung und Verbringung Stand 09/2021 wurden durch das Staatliche Untersuchungsamt Aulendorf in einem Merkblatt (PDF-Datei) zusammengefasst.

Auf der Internetseite der EU werden die veröffentlichten Restriktionsgebiete regelmäßig aktualisiert (Karte Stand 28.07.22 (PDF-Datei)).

Die Blauzungenkrankheit der Wiederkäuer wird durch das Blue-Tongue-Virus (BTV), welches durch blutsaugende Mücken übertragen wird, hervorgerufen. Der Mensch ist für diese Erkrankung nicht empfänglich.

Regelungen zum Verbringen von Rindern, Schafen, Ziegen und Gatterwild aus Betrieben innerhalb eines Sperrgebiets und aus einem Sperrgebiet in freie Gebiete

Die Ausweisung in freie Gebiete zum Sperrgebiet hat Einschränkungen im Verbringen empfänglicher Tierarten in freie Gebiete zur Folge. Die bisherigen Sonderregelungen laufen aufgrund der aktuellen Risikobewertung durch das Friedrich-Löffler-Institut am 17. Mai 2019 aus. Die neuen Regelungen wurden in der Pressemitteilung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vom 7. Mai 2019 (PDF-Datei) veröffentlicht.

Handelsbestimmungen Stand Mai 2019 (PDF-Datei) 

 

Weiterführende Informationen
 

Anleitung HIT-Impfeintrag - Bedienungsanleitung für Rinderhalter (PDF-Datei)

Bovine Virusdiarrhoe/Mucosal Disease (BVD/MD)

Die Bovine Virus Diarrhoe/Mucosal Disease (BVD/MD) gehört zu den wirtschaftlich bedeutsamsten Infektionserkrankungen beim Rind. Während Ansteckungen von nicht tragenden Tieren in der Regel klinisch unauffällig verlaufen, – führt die Infektion trächtiger Rinder zu Aborten, Missbildungen und zur Entstehung persistent infizierter Kälber, die als dauerhafte Virusausscheider für die Aufrechterhaltung der Infektionsketten verantwortlich sind. Eine besondere Form der BVD stellt die tödlich verlaufende Mucosal Disease (MD) dar. Die Einschleppung des Krankheitserregers in freie Rinderbestände erfolgt durch persistent infizierte Tiere.

Ganz Baden-Württemberg hat inzwischen den Status „frei von BVD“. Voraussetzung für die Aufrechterhaltung des Status „frei von BVD“ auf Betriebsebene ist die Einhaltung des Testregimes (Proben von allen Tieren müssen spätestens bis zum 20. Lebenstag entnommen werden), die Einhaltung von Zugangsregelungen und das Impfverbot (siehe auch Merkblatt (PDF-Datei) des STUA Aulendorf).

Afrikanische Schweinepest ASP

Die ASP ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, von der Haus- und Wildschweine betroffen sind. Es handelt sich um eine Viruserkrankung, die nicht auf den Menschen übertragbar ist. Auch für Hunde besteht keine Gefahr. Ausführliches Informationsmaterial stellen das Friedrich-Löffler-Institut (FLI), das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und das Ministerium für ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg zur Verfügung:

Merkblatt Schutzmaßnahmen für Schweinehaltungen (FLI) (PDF-Datei)

BMEL

MLR

Häufig gestellte Fragen

Wöchentlich aktualisierte Karte zu neu gemeldeten Ausbrüchen der ASP des Friedrich-Löffler-Instituts

ASP beim Schwarzwild

Aufgrund des aktuellen ASP-Seuchenverlaufes in Europa ist insbesondere die Jägerschaft aufgefordert, Fallwild (Schwarzwild) der zuständigen Behörde zu melden. Fallwild, krank erlegte Tiere oder verunfallte Tiere müssen in jedem Fall auf ASP getestet werden.

- Häufige Fragen zur Jagdausübung

- Merkblatt zur Beprobung von Wildschweinen auf Schweinepest (PDF-Datei)

Geflügelpest

Die Geflügelpest wird auch Aviäre Influenza oder Geflügelgrippe genannt. Für die hochansteckende Viruserkrankung sind viele Vogelarten empfänglich, besonders aber Hausgeflügel. Die Geflügelpest wird als anzeigepflichtige Krankheit staatlich bekämpft.

Aufgrund mehrerer Nachweise der Geflügelpest bei Wildvögeln besteht derzeit ein hohes Risiko, dass die Geflügelpest auch in Tierbestände eingetragen wird. Daher ist es erforderlich, dass auch Besitzer von kleinen Tierbeständen Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einhalten. Das Land Baden-Württemberg hat eine entsprechende Allgemeinverfügung AV_Biosicherheit-Geflügel_Stand 18-01-2023 (PDF-Datei) erlassen.

Weitere Informationen des MLR: Biosicherheitsmaßnahmen auch für kleinere Geflügelhaltungen: Baden-Württemberg.de (baden-wuerttemberg.de)

Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) stellt auf seiner Homepage Informationen zur Geflügelpest zur Verfügung.

- Allgemeine Informationen des MLR

Merkblatt zu Biosicherheitsmaßnahmen in kleinen Geflügelbeständen (PDF-Datei)

- Schutzmaßnahmen gegen Geflügelpest in Kleinhaltungen (PDF-Datei)

- FAQs zur hochpathogenen Aviären Influenza des FLI (PDF-Datei)

BHV-1

Das Bovine-Herpesvirus-1 verursacht eine hochansteckende Krankheit der Rinder, die durch Restriktionen im Hinblick auf die Vermarktung von Rindern erhebliche wirtschaftliche Verluste nach sich ziehen kann. Seit 06.06.2017 ist ganz Deutschland als frei von der Infektion mit BHV-1 anerkannt.

Die regelmäßige Untersuchungspflicht dient der Erkennung möglicher Reagenten und der Aufrechterhaltung des Status.

Für blutserologische BHV-1-Bestandsuntersuchungen ist die Verwendung des HIT-generierten Untersuchungsantrags verpflichtend vorgeschrieben.

Anleitung HIT-Untersuchungsantrag für blutserologische Untersuchungen (PDF-Datei)

Verbringen von Rindern (PDF-Datei)

Reiseverkehr mit Heimtieren

Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig vor geplantem Antritt einer Reise mit Ihrem Heimtier nach den Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes. Das Veterinäramt stellt Ihnen Gesundheitszeugnisse für Tiere aus.

Die Regelungen im Reiseverkehr dienen dem Schutz vor der Einschleppung und Verbreitung der Tollwut. Für das Reisen innerhalb der EU gelten erleichterte Bedingungen, für die Einreise aus Drittländern gelten je nach Tollwutsituation des Landes strengere Regeln.

Reisen innerhalb der EU

Einreise in die EU

Merkblatt Reisen mit Hunden (PDF-Datei)

Bienenhaltung

Wer Bienen halten möchte, muss sich beim Veterinäramt registrieren lassen.

Weitere Informationen zu rechtlichen Regelungen

Achtung: Bei Fragen zu Hornissen, Wespen und Hummeln, wenden Sie sich an die . Weitere Informationen erhalten Sie im Merkblatt (PDF-Datei).

Liste Bienensachverständige (PDF-Datei)

Ansprechpartner

Fachbereichsleitung
Frau Dr. Wilhelm
Telefonnummer: 07151 501-4069
veterinaeramt(@)rems-murr-kreis.de

Tierärztin
Frau Dr. Ruffer
Telefonnummer: 07151 501-4776
veterinaeramt(@)rems-murr-kreis.de

Tierärztin
Frau Dr. Schlienz
Telefonnummer: 07151 501-4070
veterinaeramt(@)rems-murr-kreis.de

Tierarzt
Herr Al Saadoon
Telefonnummer: 07151 501-4128
veterinaeramt(@)rems-murr-kreis.de

Veterinärhygienekontrolleurin
Frau Jung
Telefonnummer: 07151 501-4775
veterinaeramt(@)rems-murr-kreis.de

Veterinärhygienekontrolleur in Ausbildung
Herr Welz
Telefonnummer: 07151 501-4116
veterinaeramt(@)rems-murr-kreis.de

Registrierung der Tierhaltung:
Telefonnummer: 07151 501-4071

BHV1-Bescheinigungen:
Telefonnummer: 07151 501-4065

Formulare und Anträge

Formulare und Anträge finden sie hier.

Informationsicon
http://www.rems-murr-kreis.de/