Rems-Murr-Kreis (Druckversion)

Schornsteinfegerwesen

Zum Aufgabenbereich des Schornsteinfegerwesens im Landratsamtes Rems-Murr-Kreis gehören:

  • Die Kehrbezirkseinteilung
  • Die Aufsicht über die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger
  • Beitreibung säumiger Schornsteinfegergebühren für hoheitliche Tätigkeiten
  • Die Durchsetzung von erforderlichen Schornsteinfegerarbeiten

In diesem Zusammenhang beantworten wir gerne Fragen zum Umfang der Kehr- und Überprüfungstätigkeiten und zur Höhe der Schornsteinfegergebühren für hoheitliche Tätigkeiten. Ferner sind wir als Aufsichtsbehörde auch Ansprechpartner bei Beschwerden über den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger.

Das Landratsamt Rems-Murr-Kreis ist außerdem zuständig für Fragen bezüglich kleiner und mittlerer Feuerungsanlagen (siehe auch 1. BImSchV), soweit diese nicht im Zuständigkeitsbereich einer der Großen Kreisstädte oder im Zuständigkeitsbereich einer der Verwaltungsgemeinschaften nach § 17 Landesverwaltungsgesetz liegen. In den genannten Zuständigkeitsbereich fallen auch Rauchbelästigungen durch Feuerungsanlagen sowie festgestellte Mängel bei Emissionsmessungen. Fragen hierzu werden von dem Fachbereich Gewerbeaufsicht und Immissionsschutz bearbeitet.

Die Regierungspräsidien sind zuständige Behörden nach der Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen (13. BImSchV). Bei Fragen zu den genannten Anlagen wenden Sie sich bitte direkt an das Regierungspräsidium Stuttgart, Abteilung 5.

Ansprechpartner

Ihre Ansprechpartner mit oben genannter Zuständigkeit:

Weitere Informationen

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http://www.rems-murr-kreis.de//bauen-umwelt-und-verkehr/umweltschutz/schornsteinfegerwesen