Rems-Murr-Kreis (Druckversion)

Erdwärmenutzung

Erdwärmegewinnung gehört zu den regenerativen Energien. Im Arbeitsbericht 84 des Büros für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag (PDF-Datei) wurde im Jahr 2003 ein Potenzial aus geothermischer Stromerzeugung von ca. 300 Terrawattstunden pro Jahr für ganz Deutschland ermittelt. Diese Erdwärme kann auf zwei Arten genutzt werden:

  • Bei geschlossenen Systemen wird mit Hilfe von Bohrungen (Erdwärmesonden) oder durch das großflächige Verlegen von Erdwärmekollektoren mit Hilfe eines abgeschlossenen Wasserkreislaufs das darin enthaltene Wasser durch die Erdwärme erhitzt, so dass die Wärme an der Oberfläche wieder abgegeben werden kann. Dabei können Erdwärmekollektoren bereits in einer Tiefe von 1,20 Meter eingesetzt werden, Bohrungen reichen einige zehn bis wenige hundert Meter in die Tiefe.
  • Bei offenen Systemen wird das Grundwassers aus der Tiefe gefördert (Grundwasser-Wärmepumpen) und muss nach dem Abkühlen über einen Schluckbrunnen wieder in den selben Grundwasserleiter zurückgeleitet werden.

Durch unsachgemäße Bohrungen kann es zu sanierungsbedürftigen Veränderungen kommen. Der Erdwärme-Schadensfall in Schorndorf konnte inzwischen saniert werden. Unübersehbaren geologischen Risiken, die unter Umständen zu dem besonderen Schadensfall in Staufen geführt haben, wird mit dem Verbot begegnet, beim allerersten Antreffen von Gips die Bohrung fortzusetzen.

 

Verfahrenshandbuch in Sachen Erdwärmenutzung

§ 11a WHG verpflichtet die einheitliche Stelle zur Erstellung und Veröffentlichung eines Verfahrenshandbuches für Träger von Vorhaben zur Errichtung und den Betrieb von Anlagen zur Nutzung von Erdwärme, sofern ein bergrechtlicher Betriebsplan nicht erforderlich ist.

Als einheitliche Stellen gelten in Baden-Württemberg die allgemein wasserrechtlich zuständigen Stellen und somit in der Regel die unteren Wasserbehörden.

Das Land Baden-Württemberg hat ein einheitliches Muster-Verfahrenshandbuch erarbeitet und den zuständigen Wasserbehörden zur Verfügung gestellt. Der Rems-Murr-Kreis als untere Wasserbehörde übernimmt das Muster-Verfahrenshandbuch des Landes Baden-Württemberg als eigenes Handbuch und verweist damit auf das im Anhang befindliche Muster-Verfahrenshandbuch (PDF-Datei).

Rechtsgrundlage

Bei Bohrungen über 100 Meter Tiefe und bei grundstücksübergreifender Erdwärmenutzung muss das Berg- und Lagerstättenrecht beachtet werden.

Ansprechpartner

  • Alfdorf, Allmersbach im Tal, Althütte, Berglen, Kaisersbach, Kernen im Remstal, Korb, Leutenbach, Plüderhausen, Remshalden, Rudersberg, Schorndorf, Schwaikheim, Urbach, Weinstadt, Weissach im Tal, Welzheim, Winterbach
    Herr Krumwieh
    Telefonnummer: 07151 501 - 2763
    a.krumwieh(@)rems-murr-kreis.de
  • Althütte, Aspach, Auenwald, Backnang, Burgstetten, Fellbach, Großerlach, Kirchberg an der Murr, Murrhardt, Oppenweiler, Spiegelberg, Sulzbach an der Murr, Waiblingen, Winnenden
    Herr Dr. Schuler
    Telefonnummer: 07151 501 - 2828
    u.schuler(@)rems-murr-kreis.de
Informationsicon
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