Rems-Murr-Kreis (Druckversion)

Gewerbeaufsicht und Immissionsschutz

Der Themenbereich Gewerbeaufsicht befasst sich mit dem technischen und sozialen Arbeitsschutz in Betrieben und auf Baustellen. Durch komplexe Regelwerke soll sichergestellt werde, dass Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gesund und unverletzt durch den Arbeitstag und das Arbeitsleben kommen.

Beim technischen Arbeitsschutz handelt es sich um Schutzmaßnahmen und Schutzeinrichtungen an Gebäuden oder Maschinen, den Umgang mit Chemikalien, aber auch die Arbeitsschutzorganisation im Betrieb, deren zentrales Instrument die Gefährdungsbeurteilung ist.

Im sozialen Arbeitsschutz geht es um Arbeitszeit, Mutterschutz, Jugendarbeitsschutz und Heimarbeit.

Die Aufgaben des Immissionsschutzes betreffen Genehmigungsverfahren für besonders umweltrelevante Anlagen, die Überwachung dieser Anlagen und die Aufsicht über alle anderen Anlagen, die Quellen für Lärm, Geruch, schädliche Abgase oder auch Licht sind. Wir überwachen die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte.

Nicht für alle Betriebe oder Rechtsgebiete ist das Landratsamt zuständig. Diese Seite soll Ihnen helfen Gesetzestexte zu finden, Formulare zur Verfügung zu stellen und gezielt den Kontakt mit dem richtigen Sachbearbeiter oder Sachbearbeiterin in der richtigen Behörde herzustellen.

Immissionsschutz

Aufgaben

  • Rechtsverfahren im Immissionsschutz
  • Umsetzung der technischen Anforderungen nach dem Stand der Technik
  • Bewertung von Geruch, Licht, Lärm und Erschütterungen in der Nachbarschaft von betrieblichen Einrichtungen (ggf. Lärmmessung)
  • Elektromagnetische Felder in Niederfrequenz (Trafo, Hochspannungsleitungen, Erdkabel) und Hochfrequenz (Mobilfunkantennen)

Was suchen Sie?

  • Zugelassenen Messstellen für Lärm und Emissionsmessungen
    ReSyMeSa

Merkblätter

Online-Dienste

Verfahrenshandbücher für Träger von Vorhaben gemäß § 10 Absatz 5a BImSchG

Arbeitsschutz

Aufgaben

  • Arbeitsschutz in Betrieben, Arbeitszeitkontrollen, Jugendarbeit
  • Chemische und Biologische Arbeitsstoffe
  • Arbeitsschutz auf Baustellen
  • Gebäudesanierungen (Asbest, PCB...)
  • Überwachungsbedürftige Anlagen (Druckbehälter, Dampfkessel, Tankstellen, Aufzüge)
  • Umgang mit Sprengstoffen (Sprengstofflager, Silvesterverkauf)
  • Bewertung von Lärm am Arbeitsplatz
  • Gefahrgutrecht (GGVS/ADR)
  • Fahrpersonalrecht (Lenk- und Ruhezeiten)
    Zuständig ist der  im Amt für Recht und Ordnung

Was suchen Sie?

Formulare

Merkblätter

Gewerblicher Abfallentsorgung

Dieser Themenbereich betrifft sowohl den Fachbereich Gewerbeaufsicht und Immissionsschutz als auch den Fachbereich Boden- und Grundwasserschutz. Deshalb haben wir unter  ein gesondertes Informationsangebot für Sie zusammengestellt

Informationsicon
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