Rems-Murr-Kreis (Druckversion)

Untere Denkmalbehörde

Das Baurechtsamt ist für die 13 Städte und Gemeinden seiner Baurechtszuständigkeit auch für den Denkmalschutz verantwortlich. Als untere Denkmal­­be­hörde nimmt das Baurechtsamt insbe­­son­­dere folgende Aufgaben wahr:

  • Es entschei­­det in Zusam­­men­ar­­beit mit der höheren Denkmalbehörde über denkmal­­schutz­recht­­li­che Geneh­­mi­­gun­­gen für Maßnahmen an Kultur­­denk­­ma­len oder an baulichen Anlagen im Geltungs­­­be­reich von besonders geschütz­ten histo­ri­­schen Bereichen.
  • Es überwacht die Einhaltung der denkmal­­schutz­recht­­li­chen Vorschrif­ten und
  • berät in Zusam­­men­ar­­beit mit dem Landesamt für Denkmalpflege Bauherren, Archi­tek­ten, Handwer­ker und Hausei­­gen­tü­­mer in denkmal­­schutz­recht­­li­chen Fragen.

Für die Übrigen Gemeinden im Kreis nimmt diese Aufgaben die jeweils zuständige Baurechtsbehörde wahr. Diese finden Sie hier:

INFO: Der Schwäbische Heimatbund und der Landesverein Badische Heimat verleihen dieses Jahr zum 38. Mal den Denkmalschutzpreis Baden-Württemberg als Auszeichnung für beispielhafte denkmalpflegerische Leistungen, die Privatpersonen an ihrem Eigentum in Baden-Württemberg erbracht haben. Nähere Informationen dazu finden Sie hier (PDF-Datei).

 
Untere Denkmalbehörde 
Lisa Mücke
Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Stuttgarter Straße 110
71332 Waiblingen
Telefonnummer: 07151 501-2006
Faxnummer: 07151 501-2482
Denkmalschutz(@)rems-murr-kreis.de
 
Informationsicon
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