Rems-Murr-Kreis (Druckversion)

Fachbereich Bautechnik

Fachbereichsleitung Lisa Mücke
Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Stuttgarter Straße 110
71332 Waiblingen
Telefonnummer: 07151 501-2006
Faxnummer: 07151 501-2482
l.muecke(@)rems-murr-kreis.de

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Zuständig für folgendes Verfahren:

Abfallverwertungskonzept für Bauschutt und Erdaushub

Abfallverwertungskonzept § 3 Absatz 4 LKreiWiG

Im Falle von nach dem Baurecht verfahrenspflichtigen Bauvorhaben, die einen Umfang von mehr als 500 Kubikmeter Bodenaushub sowie Abbruchmaßnahmen oder Baumaßnahmen, die auch einen Abbruch beinhalten, umfassen, ist auf Grundlage der Bestimmung des § 3 Abs. 4 LKreiWiG ein konkretisierendes Abbruch- und Entsorgungskonzept („Abfallverwertungskonzept“) mit vorzulegen, in dem – jeweils abhängig vom Umfang des Vorhabens – in summarischer Form die voraussichtlichen Abfallmengen und Abfallarten sowie die vorgesehenen Entsorgungswege darzustellen sind. Das Verwertungskonzept ist bei der zuständigen Baurechtsbehörde mit einzureichen, die dieses dann der zuständigen Abfallrechtsbehörde zur Prüfung weiterleitet. Mit Hilfe dieses Instruments soll die Erreichung der Ziele der Kreislaufwirtschaft – Abfallvermeidung und -verwertung – gefördert und erleichtert werden.

Weitere Informationen und Formulare finden Sie unter dem Link:

https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/abfall-und-kreislaufwirtschaft/abfallverwer-tung-und-abfallbehandlung

Informationsicon
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