Letztes Netz der Sozialen Sicherung
Die Sozialhilfe ist eine öffentliche Leistung, die Menschen in Not beanspruchen können. Sie wird auch als das letzte Netz der Sozialen Sicherung bezeichnet. Sozialhilfe erhält deshalb nicht, wer sich selbst helfen kann oder wer die erforderliche Hilfe von anderen, besonders von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen erhält. Aufgabe der Sozialhilfe ist es, die Führung eines menschenwürdigen Lebens zu ermöglichen. Das Landratsamt ist zuständig für
- Grundsicherung
- Bestattungskosten
- Hilfe bei drohendem Wohnungsverlust
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Hilfe zur Pflege (für Fragen nach Heimplatzsuche, Betreutes Wohnen, Kurzzeitpflege, Tagespflege wenden Sie sich bitte an die Altenhilfefachplanung oder den Pflegestützpunkt)
Alle Informationen über Voraussetzungen, notwendige Unterlagen, Fristen und Ablauf des Verfahrens erhalten Sie über die unten angegebenen Links. Ihren Antrag auf Sozialhilfe reichen Sie direkt oder über Ihr Bürgermeisteramt beim Landratsamt ein.
Ansprechpartner beim Amt für Soziales und Teilhabe
Herr Wolf
Telefonnummer: 07151 501-1274
Faxnummer: 07151 501-1419
Frau Laufer-Weiß
Telefonnummer: 07151 501-1577
07151 501 1419
d.laufer-weiss@rems-murr-kreis.de
Frau Oesterle
Telefonnummer: 07151 501-1228
07151 501 1419
p.oesterle(@)rems-murr-kreis.de
Frau Strobel
Telefonnummer: 07151 501-1975
07151 501 1419
a.strobel(@)rems-murr-kreis.de
Sprechzeiten
Dienstag bis Freitag
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
13:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Die Sachbearbeiter für die Sozialhilfeleistungen sind montags nicht erreichbar. Vorsprachetermine vereinbaren Sie bitte vorher telefonisch.
Zuständig für folgende Verfahren:
