Rems-Murr-Kreis (Druckversion)

Sozialhilfe

Die Sozialhilfe ist eine öffentliche Leistung, die Menschen in Not beanspruchen können. Sie wird auch als das letzte Netz der Sozialen Sicherung bezeichnet. Sozialhilfe erhält deshalb nicht, wer sich selbst helfen kann oder wer die erforderliche Hilfe von anderen, besonders von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen erhält. Aufgabe der Sozialhilfe ist es, die Führung eines menschenwürdigen Lebens zu ermöglichen. Das Landratsamt ist zuständig für

Alle Informationen über Voraussetzungen, notwendige Unterlagen, Fristen und Ablauf des Verfahrens erhalten Sie über die unten angegebenen Links.

Ihren Antrag auf Sozialhilfe können Sie direkt oder über Ihr Bürgermeisteramt beim Landratsamt einreichen. Alternativ kann der Antrag auch über unten stehende Links online gestellt werden.

Ansprechpartner beim Amt für Soziales und Teilhabe

Herr Wolf, Telefonnummer: 07151 501-1274

Frau Laufer-Weiß, Telefonnummer: 07151 501-1577

Frau Oesterle, Telefonnummer: 07151 501-1228

Frau Strobel, Telefonnummer: 07151 501-1975

Fax: Telefonnummer: 07151 501 1419

E-Mail: sozialhilfe(@)rems-murr-kreis.de

 

Sprechzeiten

Dienstag und Donnerstag:
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag zusätzlich:
13:30 Uhr bis 18:00 Uhr

Hinweis: Aktuell sind die Mitarbeitenden des Bereichs Sozialhilfe nur in diesen Zeiten telefonisch erreichbar - mit dem Ziel, dass Rückstände bei der Bearbeitung aufgeholt werden können.

Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin, bevor Sie ins Landratsamt kommen.

Informationsicon
http://www.rems-murr-kreis.de//jugend-gesundheit-und-soziales/beratung/finanzielle-hilfen/sozialhilfe