Rems-Murr-Kreis (Druckversion)

Soziales Entschädigungsrecht

Für das Soziale Entschädigungsrecht ist für den Bereich Stuttgart und die Landkreise Rems-Murr-Kreis, Esslingen und Böblingen das Landratsamt in Böblingen zuständig. Im Rahmen des Sozialen Entschädigungsrechts erhalten Personen eine staatliche Entschädigung für Gesundheitsstörungen, die in einem ursächlichen Zusammenhang mit einem schädigenden Ereignis der nachstehend aufgeführten Gesetze stehen:

  • Versorgung von Kriegsbeschädigten nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG)
  • Versorgung von Impfgeschädigten nach dem Infektionsschutzgesetz (ISG)
  • Versorgung von Opfern von Gewalttaten nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG)
  • Versorgung von Wehrpflichtigen nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG)
  • Versorgung von Zivildienstleistenden nach dem Zivildienstgesetz (ZDG)

Die Entschädigung für einen erlittenen Gesundheitsschaden wird grundsätzlich in Form einer monatlichen Rente gewährt. Dies setzt eine dauerhafte Minderung der Erwerbsfähigkeit durch den erlittenen Gesundheitsschaden voraus. Die Rentenleistungen untergliedern sich dabei in einkommensunabhängige und einkommensabhängige Leistungen.

Stirbt ein Beschädigter an den gesundheitlichen Folgen einer Beschädigung wird den Hinterbliebenen auf Antrag eine Hinterbliebenenrente gewährt. Für die notwendige Behandlung von Schädigungsfolgen wird unentgeltliche Heil- und Krankenbehandlung gewährt.

Landratsamt Böblingen

Die entsprechenden Antragsformulare erhalten Sie beim Landratsamt Böblingen - Versorgungsamt in Stuttgart:

Versorgungsamt in Stuttgart
Fritz-Elsass-Straße 30
70174 Stuttgart
Telefonnummer: 0711 6673 7612
Faxnummer: 0711 6673 7609
versorgungsamt@lrabb.de
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