BAföG-Leistungen
Auszubildende an Schulen und Hochschulen können für die Ausbildung, die Weiterbildung oder das Studium finanzielle Unterstützung erhalten.
Weitere Informationen auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

Schüler weiterführender allgemeinbildender Schulen und Berufsfachschulen ab Klasse 10 und Schüler von Fach- und Fachoberschulklassen ohne abgeschlossene Berufsausbildung, sofern sie aus bestimmten Gründen nicht bei ihren Eltern leben können
Schüler an Abendhauptschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien und Kollegs
Schüler ohne abgeschlossene Berufsausbildung in Fachschul- und Berufsfachschulklassen, die in mindestens zweijährigen Bildungsgängen zu einem berufsqualifizierenden Abschluss führen
Schüler an Berufsaufbauschulen
Schüler in Fachoberschul- und Fachschulklassen, deren Besuch eine Berufsausbildung voraussetzt
Studierende an allen Arten von Hochschulen, Höheren Fachschulen und Akademien
Für die Bearbeitung der Anträge von Studierenden sind die Studierendenwerke an den Studienorten zuständig und somit nicht der Rems-Murr-Kreis.Förderanträge können persönlich, schriftlich oder online (De-Mail) bei den genannten zuständigen Stellen gestellt werden. Einen online ausfüllbaren Antrag erhalten Sie beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg unter folgendem Link: Onlineantrag Der online ausgefüllte BAföG-Antrag kann ausgedruckt und unterschrieben eingereicht werden. Der an den Rems-Murr-Kreis gerichtete online-Antrag auf Schüler-BAföG kann auf elektronischem Weg ohne Unterschrift ausschließlich über die De-Mail-Adresse besonderehilfen(@)rems-murr-kreis.de-mail-de gestellt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Absender über einen eigenen De-Mail-Account verfügt. Weitere Informationen zum online-Antrag/eAntrag erhalten Sie hier. Leistungen nach demAufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)
„Meister- oder Aufstiegs-BAföG“Mit den Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz soll die Vorbereitung auf Meisterprüfungen im Handwerk sowie auf andere vergleichbare Abschlüsse in Industrie, Handel, Haus- und Landwirtschaft, in freien Berufen und im Gesundheitswesen finanziell abgesichert werden. Die Förderung ist auf ein erstes Fortbildungsziel beschränkt.Weitere Infos unter www.aufstiegs-bafoeg.de Alle Informationen über Voraussetzungen, notwendige Unterlagen, Fristen und Ablauf des Verfahrens erhalten Sie über den rechts angegebenen Link „Meister-BAfög.Der online ausgefüllte AFBG-Antrag kann ausgedruckt und unterschrieben eingereicht werden.
Eine elektronische Antragstellung über De-Mail ist noch nicht möglich.
