Rems-Murr-Kreis (Druckversion)

BAföG-Leistungen

Auszubildende an Schulen und Hochschulen können für die Ausbildung, die Weiterbildung oder das Studium finanzielle Unterstützung erhalten.

Weitere Informationen auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

Screenshot Homepage Bafög

BAföG-Leistungen können erhalten:

  • Schüler weiterführender allgemeinbildender Schulen und Berufsfachschulen ab Klasse 10 und Schüler von Fach- und Fachoberschulklassen ohne abgeschlossene Berufsausbildung, sofern sie aus bestimmten Gründen nicht bei ihren Eltern leben können

  • Schüler an Abendhauptschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien und Kollegs

  • Schüler ohne abgeschlossene Berufsausbildung in Fachschul- und Berufsfachschulklassen, die in mindestens zweijährigen Bildungsgängen zu einem berufsqualifizierenden Abschluss führen

  • Schüler an Berufsaufbauschulen

  • Schüler in Fachoberschul- und Fachschulklassen, deren Besuch eine Berufsausbildung voraussetzt

  • Studierende an allen Arten von Hochschulen, Höheren Fachschulen und Akademien

 

BAföG für Schülerinnen und Schüler:

Für Auskünfte, Beratung, die Entgegennahme der Anträge und die Bewilligung der Leistungen ist in der Regel das Amt für Ausbildungsförderung des Landkreises zuständig, in dem die Eltern des/der Auszubildenden wohnen.

BAföG für Studierende:

Für die Bearbeitung der Anträge von Studierenden sind die Studierendenwerke an den Studienorten zuständig und somit nicht der Rems-Murr-Kreis.

 

Förderanträge können persönlich, schriftlich oder online bei den genannten zuständigen Stellen gestellt werden. Einen online ausfüllbaren Antrag können Sie unter  www.bafoeg-digital.de abrufen.

 

Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)  
„Aufstiegs-BAföG“

Mit den Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz soll die Vorbereitung auf Meisterprüfungen im Handwerk sowie auf andere vergleichbare Abschlüsse in Industrie, Handel, Haus- und Landwirtschaft, in freien Berufen und im Gesundheitswesen finanziell abgesichert werden. Die Förderung ist auf ein erstes Fortbildungsziel beschränkt.

Weitere Infos unter www.aufstiegs-bafoeg.de                                

Alle Informationen über Voraussetzungen, notwendige Unterlagen, Fristen und Ablauf des Verfahrens erhalten Sie über den rechts angegebenen Link „Aufstiegs-BAfög".

Der online ausgefüllte AFBG-Antrag kann ausgedruckt und unterschrieben eingereicht werden.
Eine elektronische Antragstellung über De-Mail ist noch nicht möglich.

Informationsicon
http://www.rems-murr-kreis.de//jugend-gesundheit-und-soziales/beratung/finanzielle-hilfen/ausbildungsfoerderung