Rems-Murr-Kreis (Druckversion)

Impfberatung durch das Gesundheitsamt

Auf der Rechtsgrundlage des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst § 9 und des Infektionsschutzgesetzes § 20 „wirken die Gesundheitsämter mit Informationen und Beratung auf einen ausreichenden Impfschutz der Bevölkerung hin. Sie fördern die Durchführung öffentlich empfohlener Impfungen nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut sowie den Empfehlungen für Schutzimpfungen in Baden-Württemberg in den jeweils geltenden Fassungen.“ 

Die Gesundheitsämter informieren und beraten also allgemein zu den von der STIKO für Deutschland empfohlenen Impfungen. Ziel dieser Maßnahmen ist der Schutz der Allgemeinheit und ausdrücklich nicht eine individuelle medizinische Beratung.

Weitere Informationen zum Thema Impfungen finden Sie auf der Homepage des Robert-Koch-Instituts.

Impfungen bei Fernreisen

Rechtzeitig vor geplanten Fernreisen insbesondere in tropische Länder sollten Sie Ihren Impfschutz überprüfen und sich über die aktuellen Infektionsgefahren im Reiseland informieren. Dazu gibt es im Internet umfassende Informationen z. B. unter folgenden Links:

Eine Auslandsreise ist Privatangelegenheit. Die dafür erforderliche reisemedizinische Impfberatung ist nicht Aufgabe des Gesundheitsamtes, sondern wird in der Regel von den Hausärzten durchgeführt.    

Ansprechpartnerin

Dr. Tessa Orgassa
Fachbereichsleiterin Infektionsschutz
 

Telefonnummer: 07151 501-1603 
Faxnummer: 07151 501-1652
infektionsschutz(@)rems-murr-kreis.de  

Informationsicon
http://www.rems-murr-kreis.de//jugend-gesundheit-und-soziales/beratung/impfberatung