Impfberatung durch das Gesundheitsamt
Auf der Rechtsgrundlage des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst § 9 und des Infektionsschutzgesetzes § 20 „wirken die Gesundheitsämter mit Informationen und Beratung auf einen ausreichenden Impfschutz der Bevölkerung hin. Sie fördern die Durchführung öffentlich empfohlener Impfungen nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut sowie den Empfehlungen für Schutzimpfungen in Baden-Württemberg in den jeweils geltenden Fassungen.“
Die Gesundheitsämter informieren und beraten also allgemein zu den von der STIKO für Deutschland empfohlenen Impfungen. Ziel dieser Maßnahmen ist der Schutz der Allgemeinheit und ausdrücklich nicht eine individuelle medizinische Beratung.
Weitere Informationen zum Thema Impfungen finden Sie auf der Homepage des Robert-Koch-Instituts.
Impfungen bei Fernreisen
Rechtzeitig vor geplanten Fernreisen insbesondere in tropische Länder sollten Sie Ihren Impfschutz überprüfen und sich über die aktuellen Infektionsgefahren im Reiseland informieren. Dazu gibt es im Internet umfassende Informationen z. B. unter folgenden Links:
- Zentrum für Reisemedizin
- Auswärtiges Amt
- Deutsche Gesellschaft für Tropenmedizin
- Gelbfieber-Impfstellen in Baden-Württemberg
Eine Auslandsreise ist Privatangelegenheit. Die dafür erforderliche reisemedizinische Impfberatung ist nicht Aufgabe des Gesundheitsamtes, sondern wird in der Regel von den Hausärzten durchgeführt.
Ansprechpartnerin
Dr. Tessa Orgassa
Fachbereichsleiterin Infektionsschutz
Telefonnummer: 07151 501-1603
Faxnummer: 07151 501-1652
infektionsschutz(@)rems-murr-kreis.de