Rems-Murr-Kreis (Druckversion)

Gesetzliche Betreuung

Zum 01.01.2023 trat die Reform des Betreuungsrechts in Kraft, diese hat die Stärkung der Selbstbestimmung von betreuten Menschen zum Ziel.

Kann ein Volljähriger seine Angelegenheiten ganz oder teilweise rechtlich nicht besorgen und beruht dies auf einer Krankheit oder Behinderung, so bestellt das Betreuungsgericht für ihn einen rechtlichen Betreuer.

Der Betreuer / die Betreuerin wird dann innerhalb eines durch das Betreuungsgericht exakt festgelegten Aufgabenbereichs tätig. Er / sie soll den Betreuten unterstützen seine Angelegenheiten rechtlich selbst zu besorgen, oder, wenn dieser nicht mehr selbst dazu in der Lage ist, für ihn entscheiden. Die Tätigkeit des Betreuers kann auf die Erledigung der finanziellen Angelegenheiten beschränkt sein; sie kann aber auch weitere Bereiche wie die Aufenthaltsbestimmung oder die Entscheidung in medizinischen Angelegenheiten umfassen.

Die Einrichtung einer Betreuung kann vermieden werden, wenn eine Vollmacht erteilt wurde. Durch die Vollmacht kann einer Vertrauensperson für bestimmte oder für alle Angelegenheiten Vertretungsmacht übertragen werden. Wenn der Bevollmächtigte erst bei Geschäfts- oder Handlungsunfähigkeit des Vollmachtgebers tätig werden darf, liegt eine Vorsorgevollmacht vor.

Das Betreuungsrecht unterscheidet zwischen ehrenamtlich Betreuenden und Berufsbetreuenden. Ehrenamtlich Betreuende können Angehörige, Nachbarn, Freunde oder auch (Un-) Bekannte sein. Um Berufsbetreuer zu werden, sollten mehr als 10 Betreuungen geführt werden.

Die Betreuungsbehörde sucht ständig Menschen, die Interesse an der Übernahme einer rechtlichen Betreuung haben. Bitte rufen Sie uns unverbindlich unter der Telefonnummer 07151 501-1841 an, wenn diese Tätigkeit sowohl beruflich als auch ehrenamtlich für Sie in Frage kommt.

 

Neuerungen im Überblick:

-Die stärkere Orientierung am Wunsch und Willen der betreuten Personen: Betreuer*innen, haben die Pflicht, Menschen bei selbstbestimmten Entscheidungen zu unterstützen. Der eigene Wunsch und Wille soll im Mittelpunkt stehen. Stellvertretende Entscheidungen sollen die Ausnahme sein.

-Eingrenzung der Betreuung: Künftig soll vor einer Betreuung festgestellt werden, in welchen Bereichen der oder die Betreute Unterstützung braucht.

-Keine „Wohl-Schranke“ mehr: Entscheidungen für Menschen, die ihre Wünsche und ihren Willen nicht ausdrücken können, müssen sich an ihrem mutmaßlichen Willen ausrichten. Und nicht mehr danach, was von außen betrachtet „zu ihrem Wohle“ wäre.

-Mehr Mitsprache und Kontakt: Menschen mit Betreuung werden stärker als bisher in die Prozesse der Betreuung einbezogen.

-Keine Zwangssterilisationen

-Änderungen für Betreuer*innen: Berufsbetreuer*innen müssen sich künftig bei einer Betreuungsbehörde registrieren lassen und Fachkenntnisse nachweisen. Ehrenamtliche Betreuer*innen, die keine familiäre oder persönliche Bindung zur betreuten Person haben, sollen sich an einen Betreuungsverein anschließen, der sie beraten und fortbilden kann.

-Stärkung Betreuter vor Gericht: Anders als im jetzigen Recht können betreute Personen selbst bei Gericht Erklärungen abgeben, Anträge stellen oder gegen Gerichtsentscheidungen vorgehen. Briefe vom Gericht oder von Behörden gehen nicht nur an die Betreuer*innen, sondern auch an die Betreuten selbst.

Aufgaben der Betreuungsbehörde

  • Betreuungsgerichtshilfe - Unterstützung der Amtsgerichte/ Betreuungsgerichte Backnang, Schorndorf und Waiblingen durch Sachverhaltsermittlungen und Betreuervorschläge
  • Unterstützung / Beratung von Betreuern und Bevollmächtigten bei deren Aufgaben
  • Beratung über Alternativen zu einer Betreuung
  • Beratung über Vollmachten und Betreuungsverfügungen
  • Prüfung der Geeignetheit von Betreuern, ab 01.01.23 Registrierung der Betreuer, sofern zust. Stammbehörde
  • Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen (telefonische Terminvereinbarung erforderlich)
  • Zusammenarbeit mit dem Betreuungsverein Rems-Murr e.V., insbesondere bei der Unterstützung und Anbindung von ehrenamtlichen Betreuern
  • Führung von Betreuungen
  • Netzwerkarbeit

Betreuungsverein Rems-Murr e.V.

Die Betreuungsbehörde und der für den Rems-Murr-Kreis arbeiten eng zusammen.

Der Betreuungsverein hat u.a. die Aufgabe Personen, die ehrenamtlich eine Betreuung übernehmen wollen, zu schulen und zu begleiten und bietet Vorträge zum Thema Vorsorgevollmacht an.

Weitere Informationen

- können Sie der Broschüre "Betreuungsrecht" des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz https://www.bmjv.de entnehmen, die als Druckversion bei der Betreuungsbehörde erhältlich ist

- können Sie für ehrenamtlich Betreuende aus der beigefügte Broschüre „Ehrenamtliche rechtliche Betreuung“ (PDF-Datei) entnehmen, die auch als Druckversion bei der Betreuungsbehörde erhältlich ist

Merkblätter und Vordrucke finden Sie unter den folgenden Links:

- https://justizportal.justiz-bw.de/pb/j1155174,Lde/Startseite/Service/Formulare+und+Hinweisblaetter#Vorsorgevollmacht

 

- https://www.ukbw.de/informationen-service/service/infoblaetter/

 

- https://amtsgericht-waiblingen.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Service/Formulare

 

- erhalten Sie vom Ministerium der Justiz und für Europa Baden-Württemberg unter 
 http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de    

Informationsicon
http://www.rems-murr-kreis.de/