Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
Eingliederungshilfe kann die folgenden Leistungen betreffen:
- Wohnen (z.B. betreutes Wohnen, Wohnen in einem Heim)
- Beschäftigung (z.B. in Werkstätten für behinderte Menschen)
- familienentlastende Hilfen
- Förderung behinderter Kinder in Kindertagesstätten oder Schulen
- Unterstützung in der Ausbildung und im Studium Versorgung mit Hilfsmitteln
Alle Informationen über Voraussetzungen, notwendige Unterlagen, Fristen und Ablauf des Verfahrens erhalten Sie über folgende Links:
Zuständig für folgende Verfahren:
Kontakt und Sprechzeiten
Informationen zur Zuständigkeit erhalten Sie unter Telefonnummer: 07151 501-1450
Sprechzeiten:
Dienstag bis Freitag
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
13:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Die Sachbearbeiter für die Grundsicherung sind montags nicht erreichbar. Vorsprachetermine vereinbaren Sie bitte vorher telefonisch.