Rems-Murr-Kreis (Druckversion)

Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung

Eingliederungshilfe kann die folgenden Leistungen betreffen:

  • Wohnen (z.B. betreutes Wohnen, Wohnen in einem Heim)
  • Beschäftigung (z.B. in Werkstätten für behinderte Menschen)
  • familienentlastende Hilfen
  • Förderung behinderter Kinder in Kindertagesstätten oder Schulen
  • Unterstützung in der Ausbildung und im Studium Versorgung mit Hilfsmitteln

Alle Informationen über Voraussetzungen, notwendige Unterlagen, Fristen und Ablauf des Verfahrens erhalten Sie über folgende Links:

Zuständig für folgende Verfahren:

Kontakt und Sprechzeiten

Informationen zur Zuständigkeit erhalten Sie unter Telefonnummer: 07151 501-1450

Sprechzeiten:

Dienstag bis Freitag
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
13:30 Uhr bis 18:00 Uhr

Die Sachbearbeiter für die Grundsicherung sind montags nicht erreichbar. Vorsprachetermine vereinbaren Sie bitte vorher telefonisch.

Informationsicon
http://www.rems-murr-kreis.de//jugend-gesundheit-und-soziales/behinderung/eingliederungshilfe