Untere Jagdbehörde
Die untere Jagdbehörde ist örtlich und sachlich für den Vollzug der jagdrechtlichen Vorschriften zuständig, insbesondere des Bundesjagdgesetzes, des Jagd- und Wildtiermanagementgesetz und der jeweiligen Rechtsverordnungen.
Die untere Jagdbehörde ist örtlich und sachlich für den Vollzug der jagdrechtlichen Vorschriften zuständig, insbesondere des Bundesjagdgesetzes, des Jagd- und Wildtiermanagementgesetz und der jeweiligen Rechtsverordnungen.