- Aktuelle Information -
Jagdscheine
Die Antragsunterlagen für Jagdscheinverlängerungen können Sie derzeit entweder per Post an die Untere Jagdbehörde, Erbstetter Str. 56, 71522 Backnang senden oder in den Briefkasten vor Ort einwerfen.
Der Jagdschein wird Ihnen mit der Gebührenrechnung per Post zurückgesendet.
Die Bearbeitungszeit beträgt ungefähr 1 Woche.
Jagdschein -Neuausstellungen dauern, aufgrund der Zuverlässigkeitsprüfungen beim Landesamt für Verfassungsschutz, derzeit ca. 4 Wochen (nach Antragstellung). Wir bitten um Verständnis.
Vielen Dank
Untere Jagdbehörde
Das Kreisjagdamt ist als untere Jagdbehörde örtlich und sachlich für den Vollzug der jagdrechtlichen Vorschriften, insbesondere des Bundesjagdgesetzes, des Jagd- und Wildtiermanagementgesetz und der jeweiligen Rechtsverordnungen zuständig.
- Informationen zum Jagdschein
Der Jagdschein wird von der Unteren Jagdbehörde erteilt, in deren Kreis der Hauptwohnsitz des Antragstellers liegt. Der Jagdschein gilt im gesamten Bundesgebiet. - Neuausstellung Jagdschein
- Verlängerung Jagdschein
- Jugend-Jahres-Jagdschein
- Ausländerjagdschein
- Falkner-Jagdschein
- Adressänderung im Jagdschein
- Informationen zum Wildtierschützer
- Informationen zur Fangjagd
- Streckenliste
Sie erreichen das Kreisjagdamt unter:
Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Kreisjagdamt
Erbstetter Straße 56
71522 Backnang
Telefonnummer: 07191 895-4369
07191 895-4366
forst@rems-murr-kreis.de
