Rems-Murr-Kreis (Druckversion)

Untere Jagdbehörde

Die untere Jagdbehörde ist örtlich und sachlich für den Vollzug der jagdrechtlichen Vorschriften zuständig, insbesondere des Bundesjagdgesetzes, des Jagd- und Wildtiermanagementgesetz und der jeweiligen Rechtsverordnungen.

Es ist ein Jägerhochsitz und ein Baum in Nebel zu sehen
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