Rems-Murr-Kreis (Druckversion)

Teilplan Kindertagespflege

Ausführliche Informationen zu unseren Rahmenbedingungen finden Sie im Teilplan Kindertagespflege Teil 1 (PDF-Datei) und Teil 2 (PDF-Datei) sowie in der Datei "Häufig gestellte Fragen" unter Informationen und Merkblätter.

Kindertagespflege

Die Kosten für die Betreuung in der Kindertagespflege können vom Kreisjugendamt übernommen werden. Die Eltern werden durch die Erhebung eines Kostenbeitrages an den Kosten beteiligt. Damit das Kreisjugendamt die öffentliche Förderung prüfen kann, müssen Sie einen Antrag stellen, Voraussetzung für die Antragstellung ist ein Beratungsgespräch bei dem für Sie zuständigen Tageselternverein

Das Jugendamt hat die Tageselternvereine des Rems-Murr-Kreises beauftragt:

  • Eltern bei der Suche nach einer Kindertagespflegeperson sowie bei der Antragstellung zu beraten und zu unterstützen,
  • Eltern während laufenden Beratungsverhältnissen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen und
  • bei Problemen zwischen Kindertagespflegepersonen und abgebenden Eltern zu vermitteln.

Nähere Infos hierzu finden sie auf der kreisweiten Informationsseite.

 

Voraussetzungen Kindertagespflege

Grundsätzliche Voraussetzungen:

  • das Kind wird von einer Kindertagespflegeperson betreut, die über eine Erlaubnis zur Kindertagespflege verfügt
  • das Kind hat das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet
  • das Kind wird mindestens 21,5 Stunden im Monat betreut
  • es liegt ein Bedarf vor (Arbeit, Studium, Schule etc.) oder ein Grundanspruch (Kinder von 1 bis 3 Jahren)
  • Wohnsitz im Rems-Murr-Kreis

Umfang der öffentlichen Förderung / mögliche Betreuungszeit:

  • Bei Bedarf: Stundenumfang des Bedarfs plus Fahrzeit 
  • Im Grundanspruch: bis zu 20 Stunden pro Woche

Informationen und Merkblätter zur Kindertagespflege

Merkblatt ab 24.07.2023 (PDF-Datei)

Kostenbeitragstabelle ab 01.01.2024 (PDF-Datei)

Checkliste - Übersicht über alle notwendigen Unterlagen (PDF-Datei)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)  (PDF-Datei)

 

Private Zuzahlungen an die Kindertagespflegepersonen

Kindertagespflegepersonen (TPP) im RMK erhalten eine Geldleistung (Pflegegeld) in Höhe von 7,50 EUR je Betreuungsstunde je Kind, unabhängig vom Alter des Kindes.
Der Stundensatz setzt sich zusammen aus 2,00 EUR zur Erstattung der Sachkosten und 5,50 EUR zur Anerkennung der Förderleistung.
Mit dem Pflegegeld sind sowohl sämtliche Bedürfnisse des Kindes (Unterbringung, Verköstigung, Fahrtkosten usw.) als auch z.B. Vor-und Nachbereitungszeiten der TPP abgegolten.

Zuzahlungen, die TPP von Eltern zusätzlich zum Pflegegeld des Landkreises verlangen, werden vom Kreisjugendamt kritisch gesehen und sind keinesfalls erwünscht.
Eine Gleichbehandlung der TPP im Landkreis und die finanzielle Chancengleichheit aller Eltern auf einen Kindertagespflegeplatz gehen sonst verloren.

Dies gilt für jede Form von Zuzahlungen, wie etwa ein Betrag je Betreuungsstunde, pro Monat oder pauschaliertes Essensgeld.
Ausnahme: Mehrausgaben bei besonderen Ernährungsformen wegen Allergien oder Unverträglichkeiten in angemessener Höhe.

Ihre Tageselternvereine im Rems-Murr-Kreis

Das Jugendamt hat die Tageselternvereine des Rems-Murr-Kreises beauftragt:

  • Eltern bei der Suche nach einer Tagespflegestelle sowie bei der Antragstellung der Jugendhilfe zu beraten und zu unterstützen,
  • Eltern während laufenden Beratungsverhältnissen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen und
  • bei Problemen zwischen Tagespflegepersonen und abgebenden Eltern zu vermitteln.

Bitten wenden Sie sich bei diesen Anliegen an Ihren zuständigen Tageselternverein:

Verein für Kinder- und Jugendhilfe Backnang e.V.:
zuständig für Allmersbach im Tal, Auenwald, Aspach, Backnang, Burgstetten, Großerlach, Kirchberg/M., Murrhardt, Oppenweiler, Sulzbach/M., Spiegelberg und Weissach im Tal

TagesEltern Fellbach und Kernen e.V.:
zuständig für Fellbach und Kernen

Tageselternverein Schorndorf und Umgebung e.V.:
zuständig für Remshalden, Winterbach, Schorndorf, Urbach und Plüderhausen

Tageselternverein Waiblingen e.V.:
zuständig für Korb, Waiblingen und Weinstadt

Tagesmütterverein Welzheimer Wald e.V.:
zuständig für Alfdorf, Althütte, Kaisersbach, Welzheim, Rudersberg

Tageseltern Winnenden und Umgebung e.V.:
zuständig für Berglen, Leutenbach, Schwaikheim und Winnenden

Die Beratung erfolgt durch erfahrene sozialpädagogische Fachkräfte.
 

Kontakt Fachbereich Kinderbetreuungskosten

An die Sachbearbeitung im Fachbereich Kinderbetreuungskosten dürfen Sie sich gerne wenden bei Fragen 

  • zur Kostenbeitragsabrechnung
  • dem Bearbeitungsstand Ihres Antrags
  • oder sonstigen Anliegen
 

A - Did / Kat - Kle
Frau Hönnige
Telefonnummer: 07151 501-1964
E-Mail schreiben

Die - Frie / Klf - Koc 
Frau Ostertag
Telefonnummer: 07151 501-1485
E-Mail schreiben

Frif - Hag / Kod - Kos 
Frau Bubeck
Telefonnummer: 07151 501-1681
E-Mail schreiben

Hah - I / Kot - Kub 
Frau Aslan
Telefonnummer: 07151 501-1702
E-Mail schreiben

J - Kas / Kuc - Kue
Frau Schütz
Telefonnummer: 07151 501-1762
E-Mail schreiben

Kat - Ma siehe Vertretung
Frau 
Telefonnummer: 07151 501-
E-Mail schreiben

Mb - Pau
Frau Grimm
Telefonnummer: 07151 501-1756
E-Mail schreiben

Pav - Ro / Kuf - Lae 
Frau Pfister
Telefonnummer: 07151 501-3119
E-Mail schreiben

Rr - Schl / Laf - Lan 
Frau Wahl 
Telefonnummer: 07151 501-1687
E-Mail schreiben

Schm - Si / Lao - Loe 
Frau Pophal
Telefonnummer: 07151 501-1456
E-Mail schreiben

Sj - Sz / Lof - Mac 
Frau Prutzer
Telefonnummer: 07151 501-1966
E-Mail schreiben

T - Z / Mad - Maz 
Frau Rottweiler
Telefonnummer: 07151 501-1689
E-Mail schreiben

Informationsicon
http://www.rems-murr-kreis.de/