Rems-Murr-Kreis (Druckversion)

Fachdienst Adoption im Kreisjugendamt

Das Wohl des Kindes ist Leitgedanke jeder Adoption. Das Kind und seine Bedürfnisse sind Ausgangsbasis und Ziel aller Bemühungen des Fachdienstes Adoption beim Kreisjugendamt.

Die Adoption eines Kindes wird erst in Betracht gezogen, wenn feststeht, dass eine Lebensperspektive in der Herkunftsfamilie auch mit Unterstützungsangeboten nicht vorhanden ist. Aufgabe des Fachdienstes Adoption ist es dann, das Kind zu den am besten geeigneten Adoptionsbewerbern zu vermitteln.

In Deutschland darf die Adoptionsvermittlung nur von anerkannten Adoptionsvermittlungsstellen betrieben werden. Sie ist Aufgabe der örtlichen Jugendämter, der anerkannten Adoptionsvermittlungsstellen der Wohlfahrtsverbände und der Zentralen Adoptionsstelle beim Landesjugendamt.

Gesetzlich geregelt ist die Adoption in den §§ 1741 bis 1772 BGB und im Adoptionsvermitt-lungsgesetz (AdVermiG). Das Haager Adoptionsübereinkommen gibt verbindliche Vorgaben im Bereich der internationalen Adoption. Ziele dieser Konvention sind die Sicherstellung des Kindeswohls im Bereich internationaler Adoptionen und die Bekämpfung von Kinderhandel. Sie regelt die Zusammenarbeit der zentralen Behörden der an internationalen Adoptionen beteiligten Länder.

Die Bundesrepublik Deutschland hat am 01.03.2002 das Haager Adoptionsübereinkommen ratifiziert und sich damit verpflichtet, die internationalen Standards einzuhalten.

Leistungen

  • Der Fachdienst Adoption bietet ein breit gefächertes Beratungsangebot für Herkunftseltern, Adoptierte, Adoptivfamilien und Adoptionsbewerber. Sie alle werden umfassend informiert und im Adoptionsprozess individuell begleitet.
  • Wenn sich Schwangere bzw. Eltern in einer Krise befinden und Adoption als mögliche Lösung in Erwägung ziehen, beraten wir über die Adoption und auch über mögliche Alternativen, auf Wunsch auch anonym.
  • Wir suchen für Kinder, die auf Dauer nicht von ihren Eltern versorgt werden können, geeignete Adoptiveltern. Adoptionsbewerber werden auf eine mögliche Adoption vorbereitet und auf ihre Eignung überprüft.
  • Bei der Adoption von Kindern im Ausland arbeiten wir mit den bundesweit tätigen anerkannten Auslandsvermittlungsstellen zusammen und erstellen auf Anforderung Adoptionseignungsberichte. Für die Erstellung eines Adoptionseignungsberichts erheben wir eine Gebühr von 1 200 €.
  • Nach der Vermittlung eines Adoptivkindes begleiten wir die künftige Adoptivfamilie bis zum Adoptionsabschluss und stehen auch danach allen Beteiligten in Adoptionsfragen beratend zur Verfügung.
  • Wir sind außerdem zuständig für Stiefkind- und Verwandtenadoptionen im In- und Ausland und erstellen in den Adoptionsverfahren gutachtliche Stellungnahmen für die Vormundschaftsgerichte.
  • Wir bieten Beratung an für Adoptierte auf der Suche nach ihrer Herkunftsfamilie und begleiten den Kontakt zur Herkunftsfamilie.

Wohlfahrtsverbände

Anerkannte Adoptionsvermittlungsstellen der Wohlfahrtsverbände (nur Inlandsadoption):

Diakonie:
Evangelische Beratungs- und Vermittlungsstelle in Württemberg
Büchsenstraße 34/36
70174 Stuttgart
Telefonnummer: 0711 22550380

Caritas:
Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart e.V.
Strombergstraße 11
70188 Stuttgart
Telefonnummer: 0711 2633-0

Auslandsadoption

Für eine Auslandsadoption muss prinzipiell eine staatlich anerkannte Auslandsvermittlungsstelle eingeschaltet werden.

Eine aktuelle Liste der anerkannten Auslandsvermittlungsstellen erhalten Sie beim Fachdienst Adoption.

Über Auslandsadoption informiert die Broschüre "Internationale Adoption", herausgegeben vom
Bundesamt für Justiz
Bundeszentralstelle für Auslandsadoption
Adenauer Allee 99-103
53094 Bonn
haagadopt(@)bzr.bund.de
www.bundesjustizamt.de

Informationsicon
http://www.rems-murr-kreis.de//jugend-gesundheit-und-soziales/kreisjugendamt/adoption