Rems-Murr-Kreis (Druckversion)

Beistand im Ernstfall

Die Sozialarbeiter/innen der Jugendgerichtshilfe beim Kreisjugendamt Rems-Murr beraten junge Leute (Jugendliche zwischen 14 und 17 sowie Heranwachsende zwischen 18 und 20 Jahren), gegen die ein Strafverfahren eingeleitet wurde, sei es wegen Diebstahls, Drogen, Sachbeschädigung, Körperverletzung oder anderen Delikten. Die Jugendgerichtshelfer/innen sind weder Verteidiger noch Ankläger, sondern eine Art Beistand, um die sozialen und erzieherischen Gesichtspunkte in Verfahren zur Geltung zu bringen.

Die Jugendgerichtshilfe begleitet die jungen Leute zum Gericht und äußert sich beim Jugendrichter zur Entwicklung und Lebenssituation der Betreffenden sowie zu den Maßnahmen, die aus Sicht der Jugendhilfe geeignet sind. Dies kann so weit führen, dass Verfahren vor oder während der Hauptverhandlung eingestellt werden können. Auch nach der Verhandlung sind die Jugendgerichtshelfer Ansprechpartner bei Auflagen und Weisungen, die das Gericht verhängt hat.

Kontakt Dienststelle Waiblingen

Winnender Straße 30/1
71334 Waiblingen
Telefonnummer: 07151 501-1292
Faxnummer: 07151 501-1440

Claudia Seidel
Telefonnummer: 07151 501-1300
Susanne Strohschneider
Telefonnummer: 07151 501-1285

Kontakt Dienststelle Backnang

Karl-Krische-Straße 4
71522 Backnang

Telefonnummer: 07191 895-4027

Faxnummer: 07191 895-4025

Larissa Kohberger
Telefonnummer: 07191 895-4027

Sabine Gerner
Telefonnummer: 07191 895-4078

Kontakt Dienststelle Schorndorf

Karlstraße 3
73614 Schorndorf

Telefonnummer: 07181 93889-5030 

Faxnummer: 07181 93889-5043

Mario Zoppelletto

Telefonnummer: 07181 93889-5034

Markus Klaiber

Telefonnummer: 07181 93889-5065

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