Beistand im Ernstfall
Die Sozialarbeiter/innen der Jugendgerichtshilfe beim Kreisjugendamt Rems-Murr beraten junge Leute (Jugendliche zwischen 14 und 17 sowie Heranwachsende zwischen 18 und 20 Jahren), gegen die ein Strafverfahren eingeleitet wurde, sei es wegen Diebstahls, Drogen, Sachbeschädigung, Körperverletzung oder anderen Delikten. Die Jugendgerichtshelfer/innen sind weder Verteidiger noch Ankläger, sondern eine Art Beistand, um die sozialen und erzieherischen Gesichtspunkte in Verfahren zur Geltung zu bringen.
Die Jugendgerichtshilfe begleitet die jungen Leute zum Gericht und äußert sich beim Jugendrichter zur Entwicklung und Lebenssituation der Betreffenden sowie zu den Maßnahmen, die aus Sicht der Jugendhilfe geeignet sind. Dies kann so weit führen, dass Verfahren vor oder während der Hauptverhandlung eingestellt werden können. Auch nach der Verhandlung sind die Jugendgerichtshelfer Ansprechpartner bei Auflagen und Weisungen, die das Gericht verhängt hat.