Rems-Murr-Kreis (Druckversion)

Ersatzführerschein (Verlust, Diebstahl)

Die Antragstellung kann beim Bürgermeisteramt (Rathaus) oder direkt per Post an die Führerscheinstelle erfolgen.

Ist Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden, so haben Sie dies der Führerscheinstelle sofort anzuzeigen und sich ein Ersatzdokument ausstellen zu lassen, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten wollen (§ 25 Abs. 5 Fahrerlaubnisverordnung).

Nach Antragstellung und Bearbeitung des Antrags sind Sie zur Abnahme des neuen Führerscheins verpflichtet, auch wenn Sie Ihren bisherigen Führerschein zurückerhalten oder diesen wieder auffinden sollten.

Auf Verlangen der Behörde haben Sie zudem eine Versicherung an Eides Staat über den Verbleib des Dokuments abzulegen (§ 27 Landesverwaltungsverfahrensgesetz BW in Verbindung mit § 5 Straßenverkehrsgesetz). Hierbei handelt es sich um eine besondere förmliche Art der Bestätigung der Richtigkeit von entscheidungserheblichen Tatsachen.

Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung:

  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
    • Sollte dieser ebenfalls verloren oder gestohlen worden sein, legen Sie bitte eine aktuelle Meldebestätigung mit abgesiegeltem Bild vor.
  • Sollten Sie den Verlust bei der Polizei angezeigt haben, legen Sie bitte die Verlustanzeige vor.
  • biometrisches Lichtbild
  • eine Kopie des Führerscheins (falls vorhanden)
  • Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde (Nicht erforderlich wenn der Führerschein im Rems-Murr-Kreis ausgestellt wurde, oder sie bereits einen Kartenführerschein besessen haben.)
  • eventuell eine kostenpflichtige (30,70 Euro) Versicherung an Eides statt (Sollte diese erforderlich sein, werden Sie schriftlich benachrichtigt.)
  • Antragsformular (PDF-Datei)

NEU Direktversand: Sie haben die Möglichkeit, sich Ihren neuen Führerschein direkt nach Hause schicken zu lassen, eine Abholung ist nicht mehr notwendig! Der Führerschein wird Ihnen direkt von der Bundesdruckerei an Ihre Wohnadresse von der Deutschen Post AG per Einwurf-Einschreiben zugestellt. Für die Zustellung ist eine zusätzliche Gebühr iHv von 5 € fällig.

++ Die Bearbeitungszeit fällt beim Direktversand kürzer aus, da keine zusätzliche Abholung vorbereitet werden muss! ++

Informationsicon
http://www.rems-murr-kreis.de//bauen-umwelt-und-verkehr/fahrerlaubnisbehoerde-fuehrerschein/verlust-/-ersatz-von-fuehrerscheindokumenten