Wildtierschützer
Der Wildtierschützer-Ausweis ist befristet auf die Laufzeit des Pachtvertrages für den Jagdbezirk in dem Sie als Wildtierschützer tätig sein möchten. Die Höchstlaufzeit beträgt jedoch 6 Jahre.
Folgende Unterlagen sind bei der Antragstellung vorzulegen:
- Neuausstellung:
- Unterschriebener Antrag auf Anerkennung als Wildtierschützer gem. § 48 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) (PDF-Datei)
- Aktuelles Passbild
- Kopie des Jagdscheins
- Teilnahmebestätigung des Seminars zum Wildtierschützer bzw. Aufbauseminar vom Jagdaufseher zum Wildtierschützer
- Verlängerung:
- Unterschriebener Antrag auf Verlängerung der Anerkennung als Wildtierschützer gem. § 48 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) (PDF-Datei)
- Kopie des Jagdscheins
Gebühren:
- Ausstellung des Wildtierschützer-Ausweises: 60,00 EUR
- Verlängerung des Wildtierschützer-Ausweises: 30,00 EUR