Rems-Murr-Kreis (Druckversion)

Neuausstellung Jagdschein

Folgende Unterlagen sind bei der Antragstellung vorzulegen:

Gebühren:

  • 1-Jahres-Jagdschein
    110,00 EUR (inkl. 50,00 EUR Jagdabgabe)

  • 3-Jahres-Jagdschein
    265,00 EUR (inkl. 150,00 EUR Jagdabgabe)

 

Die Jagdabgabe wird verwendet für:

  • Jagdförderung
  • Jagdliche Forschung
  • Wildbiologische Forschung
  • Wildschadenverhütung

Verlängerung Jagdschein

Folgende Unterlagen sind bei der Verlängerung vorzulegen:

Gebühren:

  • 1-Jahres-Jagdschein
    110,00 EUR (inkl. 50,00 EUR Jagdabgabe)
  • 3-Jahres-Jagdschein
    265,00 EUR (inkl. 150,00 EUR Jagdabgabe)
 

Die Jagdabgabe wird verwendet für:

  • Jagdförderung
  • Jagdliche Forschung
  • Wildbiologische Forschung
  • Wildschadenverhütung

Adressänderung Jagdschein

Wenn Sie umziehen, sollten Sie die neue Adresse in Ihrem Jagdschein eintragen lassen.

Die Adressänderung im Jagdschein können Sie persönlich oder schriftlich bei der unteren Jagdbehörde beantragen. Sie können auch eine andere Person mit einer Vollmacht dazu beauftragen.

Folgende Unterlagen sind bei einer Adressänderung vorzulegen:

  • geänderter Personalausweis oder aktuelle Meldebestätigung
  • Jagdscheinheft
  • bei Vertretung ist eine Vollmacht vorzulegen.

Gebühren:

  • Keine Gebühren

Jugendjagdschein

Folgende Unterlagen sind bei der Antragstellung vorzulegen: 

Bei Verlängerung nach dem 18. Geburtstag wird ein neues Passfoto benötigt, da ein neues Jagdscheinheft ausgestellt wird.

 Gebühren:

  • 1-Jahres-Jugend-Jagdschein für Jugendliche unter 18 Jahren, ab dem 16. Geburtstag
    110,00 EUR (inkl. 50,00 EUR Jagdabgabe) 
 

Die Jagdabgabe wird verwendet für:

  • Jagdförderung
  • Jagdliche Forschung
  • Wildbiologische Forschung
  • Wildschadenverhütung

Ausländerjagdschein

Folgende Unterlagen sind bei Antragstellung vorzulegen:
Die Unterlagen sind in deutscher Sprache oder in beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen!

  • Unterschriebener Antrag auf Erteilung eines Ausländer-Jagdscheines (PDF-Datei)(vom Gastgeber/Jagdpächter auszufüllen)
  • Reisepass oder Personalausweis
  • Nachweis Jagdschein/Jagdberechtigung im Heimatland
  • Europäischer Feuerwaffenpass oder Strafregisterauszug (nicht länger als 3 Monate) vom Heimatland
  • Bestätigung (PDF-Datei) über eine ausreichende Jagd-Haftpflichtversicherung
    Hinweis: Da die Geschäftsbedingungen ausländischer Versicherungsunternehmen u. U. abweichen, empfehlen wir Ihnen, um die rechtzeitige Erteilung eines Jagdscheines zu ermöglichen, den Abschluss einer Jagdhaftpflicht bei einer deutschen Versicherungsgesellschaft.
  • Bei Neuausstellung:
    • Aktuelles Passbild
  • Bei Verlängerung:
    • Bereits vorhandenes deutsches Jagdscheinheft

Gebühren:

  • Tages-Jagdschein für 14 Tage
    90,00 EUR; bis zu drei Mal im Kalenderjahr möglich (inkl. 30,00 EUR Jagdabgabe)
 

Die Jagdabgabe wird verwendet für:

  • Jagdförderung
  • Jagdliche Forschung
  • Wildbiologische Forschung
  • Wildschadenverhütung

Falknerjagdschein

Folgende Unterlagen sind bei Antragstellung vorzulegen: 

Gebühren:

  • 1-Jahres-Falkner-Jagdschein:
    100,00 EUR (inkl. 50,00 EUR Jagdabgabe)
  • 3-Jahres-Falkner-Jagdschein:
    250,00 EUR (inkl. 150,00 EUR Jagdabgabe)
 

Die Jagdabgabe wird verwendet für:

  • Jagdförderung
  • Jagdliche Forschung
  • Wildbiologische Forschung
  • Wildschadenverhütung
Informationsicon
http://www.rems-murr-kreis.de/