Rems-Murr-Kreis (Druckversion)

Freie Jugendhilfeträger

Jugendhilfe zeichnet sich durch eine Vielfalt von Trägern unterschiedlicher Wertorientierungen sowie einem großen Angebot von Inhalten, Methoden und Arbeitsformen aus.

Freie Träger der Jugendhilfe sind:

  • Verbände der freien Wohlfahrtspflege (Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Diakonie, Deutsches Rotes Kreuz, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, Zentralwohlfahrtsstelle der Juden)
  • Kirchen und Religionsgemeinschaften öffentlichen Rechts
  • Jugendverbände und sonstige Jugendgemeinschaften
  • sonstige Personengemeinschaften, die auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig sind

Diese Träger unterstützen den Rems-Murr-Kreis bei seinen unterschiedlichen Aufgaben und Projekten in der Jugendhilfe.

Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe

Nach § 75 SGB VIII können als Träger der freien Jugendhilfe juristische Personen und Personenvereinigungen anerkannt werden, wenn sie

  1. auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII tätig sind
  2. gemeinnützige Ziele verfolgen
  3. aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lassen, dass sie einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten imstande sind und
  4. die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten
Informationsicon
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