Freie Jugendhilfeträger
Jugendhilfe zeichnet sich durch eine Vielfalt von Trägern unterschiedlicher Wertorientierungen sowie einem großen Angebot von Inhalten, Methoden und Arbeitsformen aus.
Freie Träger der Jugendhilfe sind:
- Verbände der freien Wohlfahrtspflege (Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Diakonie, Deutsches Rotes Kreuz, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, Zentralwohlfahrtsstelle der Juden)
- Kirchen und Religionsgemeinschaften öffentlichen Rechts
- Jugendverbände und sonstige Jugendgemeinschaften
- sonstige Personengemeinschaften, die auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig sind
Diese Träger unterstützen den Rems-Murr-Kreis bei seinen unterschiedlichen Aufgaben und Projekten in der Jugendhilfe.
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe
Nach § 75 SGB VIII können als Träger der freien Jugendhilfe juristische Personen und Personenvereinigungen anerkannt werden, wenn sie
- auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII tätig sind
- gemeinnützige Ziele verfolgen
- aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lassen, dass sie einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten imstande sind und
- die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten